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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt nach einer Begehung vor Ort, wie ein Wohngebäude energetisch saniert werden kann – in einem Zug oder in aufeinander abgestimmten Einzelschritten, mit Kosten, Einsparungen und Reihenfolge der Maßnahmen. Erstellt wird er von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für Förderprogramme des Bundes.
Förderung der Beratung
Das BAFA fördert den iSFP über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich bis zu 250 € für die Erläuterung der Ergebnisse in der Eigentümerversammlung.
Vorteil bei der Umsetzung
Werden Maßnahmen aus dem iSFP als BAFA-Einzelmaßnahme (BEG EM) an Gebäudehülle, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung umgesetzt, gelten nach der BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026 zwei Vorteile:
- Höhere Kostenobergrenze: Die förderfähigen Kosten steigen für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €, für weitere Wohneinheiten gestaffelt.
- iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Teil der förderfähigen Kosten, der über der Obergrenze ohne iSFP liegt.
Beispiel (eigene Berechnung, Einfamilienhaus, Dämmung für 40.000 €): 15 % Grundförderung auf 40.000 € ergeben 6.000 €, der iSFP-Bonus von 5 % auf die 10.000 € oberhalb von 30.000 € weitere 500 €, zusammen 6.500 €. Für den Heizungstausch über die KfW (Programm 458) gibt es keinen iSFP-Bonus.
Die eigene Förderung lässt sich mit dem Förderrechner überschlagen. Ein Angebot für den iSFP gibt es über das Kontaktformular oder telefonisch.
Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: 04.10.2026
Die aktuellen BEG-Fördersätze für Heizung, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude pflegen wir zentral im Förderrechner(Stand: 30.09.2026).