Gewerbe

Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude – BEG EM

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden: BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, KfW 522 für die Heizungstechnik.

Inhalt
  1. BAFA-Zuschuss: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
  2. KfW-Zuschuss 522: Heizungstechnik
  3. Fachplanung und Baubegleitung (BAFA)
  4. Energieeffizienz steigern, Zuschüsse sichern

Energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst. Seit der BEG-Reform zum 21.07.2026 gilt die Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Zuständig sind zwei Stellen: Das BAFA fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungstechnik wird über die KfW (Programm 522) gefördert.

BAFA-Zuschuss: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Maßnahme Fördersatz Mindestinvestition
Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz 15 % 2.000 € brutto
Anlagentechnik: Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung, Gebäudeautomation mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11, energieeffiziente Innenbeleuchtung 15 % 2.000 € brutto
Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich und Heizkurvenoptimierung, Austausch von Heizungspumpen, Senkung der Rücklauftemperatur in Gebäudenetzen, Rohrleitungsdämmung, Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper und Wärmespeicher, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 15 % 300 € brutto
Emissionsminderung Biomasse (Anlagen ab 4 kW, außer Einzelraumfeuerstätten): elektrostatische Staubabscheider, katalytische Nachverbrennung, vollautomatische Verbrennungsregelung, Staubemissionsmessung vorher und nachher 50 % 300 € brutto

Förderfähige Kosten: Gedeckelt sind nicht die Fördersätze, sondern die förderfähigen Kosten. Für energetische Maßnahmen gelten höchstens 500 € je m² Nettogrundfläche (thermisch konditioniert, Begriff nach GModG § 3 Abs. 1 Nr. 22).

Heizungsoptimierung: gefördert in Nichtwohngebäuden mit höchstens 1.000 m² beheizter Fläche. Der Wärmeerzeuger muss älter als zwei Jahre sein, bei fossilen Brennstoffen höchstens 20 Jahre alt.

KfW-Zuschuss 522: Heizungstechnik

Gefördert werden Anlagen zur Wärmeerzeugung, etwa Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Brennstoffzellenheizungen, sowie die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Es gelten die technischen Mindestanforderungen der BEG EM.

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstgenutzte Wohngebäude, nicht für Nichtwohngebäude. Der frühere Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen ist seit dem 21.07.2026 entfallen. Laut BEG-EM-Richtlinie sinkt ab dem ersten Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %; Geräte aus EU-Produktion erhalten dann einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten.

Nettogrundfläche (NGF) Förderfähige Kosten (Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027)
bis 150 m² pauschal 28.000 €
Flächenanteil über 150 bis 400 m² zusätzlich 197 € je m²
Flächenanteil über 400 bis 1.000 m² zusätzlich 118 € je m²
Flächenanteil über 1.000 m² zusätzlich 79 € je m²

Ab dem 01.02.2027 sinken diese Beträge halbjährlich. Wird nur ein Teil des Gebäudes beheizt, gilt die Obergrenze anteilig zur beheizten Fläche.

Fachplanung und Baubegleitung (BAFA)

Leistung Fördersatz Förderfähige Kosten
Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten, u. a. Technische Projektbeschreibung, Angebotsprüfung und Vor-Ort-Termine 50 % höchstens 5 € je m² NGF, insgesamt höchstens 20.000 €

Ihre voraussichtliche Förderung für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch berechnen Sie mit unserem Förderrechner. Dort sind auch die Höchstbeträge der folgenden Antragszeiträume hinterlegt.

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Energieeffizienz steigern, Zuschüsse sichern

Nutzen Sie die BEG EM für energetische Einzelmaßnahmen in Ihrem Nichtwohngebäude – vom BAFA-Zuschuss für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bis zur KfW-Förderung für die neue Heizung.

Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: 04.10.2026

Die aktuellen BEG-Fördersätze für Heizung, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude pflegen wir zentral im Förderrechner(Stand: 30.09.2026).

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