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Denkmalsanierung: KfW- & BAFA-Förderung

Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es erleichterte Förderkonditionen von KfW & BAFA. Jetzt Zuschüsse für Sanierung nutzen!

Denkmalgeschützte Häuser haben besonderen Charakter, doch die Energiekosten können hoch sein. Für die energetische Sanierung eines Baudenkmals können Eigentümer die Förderung von KfW und BAFA nutzen. Dabei gelten erleichterte Förderkonditionen, die eine denkmalgerechte Umsetzung trotz Denkmalschutzauflagen ermöglichen.

Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Denkmalen durch KfW und BAFA

Die energetische Modernisierung von Gebäuden unter Denkmalschutz oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist oft eine Herausforderung, da sie nicht immer uneingeschränkt mit den Auflagen der Denkmalpflege vereinbar ist. Angesichts dessen sehen die KfW und das BAFA für entsprechende Objekte angepasste Förderbedingungen vor. Die hierbei geltenden vereinfachten technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung und BAFA-Zuschüsse betreffen folgende Gebäude:

  • Gebäude, die gemäß den Denkmalschutzgesetzen der Länder als Baudenkmal eingestuft sind (entweder über die Denkmalliste oder per Gesetz),
  • Gebäude, die Bestandteil eines denkmalgeschützten Ensembles sind,
  • sowie Gebäude, die von den zuständigen kommunalen Stellen (wie Denkmalbehörden, Stadtplanungs- oder Bauämtern) als sonstige besonders schützenswerte Bausubstanz eingestuft wurden. Eine solche Einstufung kann seitens der Kommune per Satzung oder im Einzelfall erfolgen.

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Denkmal sanieren – Förderung gezielt nutzen

Sie besitzen ein denkmalgeschütztes Gebäude oder ein Haus mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz? Dann können Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren: Für die energetische Sanierung solcher Objekte gelten bei der KfW und dem BAFA vereinfachte technische Anforderungen. Lassen Sie sich individuell beraten, welche Maßnahmen in Ihrem Fall sinnvoll und förderfähig sind. Wir unterstützen Sie von der Prüfung bis zum Antrag.

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