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Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus oder Kita: Die Klimaschutzgesetze der Landeskirchen und Bistümer stellen Kirchengemeinden vor große Aufgaben – bei oft knappen Budgets und ehrenamtlichen Gremien. Enerfect begleitet Sie als zertifizierter und unabhängiger Energieeffizienz-Experte von der ersten Bestandsaufnahme über das Sanierungskonzept bis zur Förderantragstellung. Die Energieberatung selbst wird mit bis zu 50 % bezuschusst.
Die Klimaschutzgesetze der Kirchen machen Ernst
Die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer haben sich verbindliche Klimaziele gesetzt – und die Verantwortung liegt zu großen Teilen bei den Gemeinden vor Ort:
- EKHN (Hessen und Nassau): Das Klimaschutzgesetz verlangt, die Treibhausgasemissionen bis Ende 2035 um 90 % zu senken; bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein. Mehr als die Hälfte der Emissionen entsteht durch die Beheizung von Gebäuden – hier liegt der größte Hebel.
- Evangelische Kirche im Rheinland: Ab 2035 sollen nur noch Gebäude betrieben werden, die netto treibhausgasneutral sind. Bis 2027 muss jede Ebene eine Gebäudebedarfsplanung durchführen.
- EKD-weit: Die Klimaschutzrichtlinie der EKD gibt den Rahmen für alle Landeskirchen vor.
- Katholische Bistümer: Auch die Bistümer in unserer Region (u. a. Limburg, Trier, Köln) verfolgen eigene Klimaschutzkonzepte für ihren Gebäudebestand.
Für Kirchengemeinden bedeutet das: Gebäudebestand bewerten, Prioritäten setzen, sanieren oder umnutzen – und das möglichst förderoptimiert. Genau dabei unterstützen wir Sie.
Wir kennen die Gebäude Ihrer Gemeinde
- Kirche: Großvolumig, selten beheizt, häufig denkmalgeschützt. Wir entwickeln Heiz- und Nutzungskonzepte, die Bausubstanz, Orgel und Denkmalschutz berücksichtigen.
- Gemeindehaus & Gemeindezentrum: Der größte Energieverbraucher vieler Gemeinden. Energieberatung nach DIN V 18599 mit konkretem Sanierungsfahrplan und Fördermittelstrategie.
- Pfarrhaus: Als Wohngebäude gelten eigene Förderregeln. Wir erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und begleiten Einzelmaßnahmen über die BEG.
- Kita & Jugendräume: Hohe Anforderungen an Raumklima und Lüftung. Wir optimieren Energieverbrauch und Behaglichkeit – inklusive Förderberatung für den Träger.
Unsere Leistungen für Kirchengemeinden
- Energieberatung nach DIN V 18599 für Kirche, Gemeindehaus und Kita – mit Sanierungskonzept oder Sanierungsfahrplan als Entscheidungsgrundlage für Kirchenvorstand und Verwaltung.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Pfarrhäuser und weitere Wohngebäude der Gemeinde.
- Fördermittelberatung und Antragstellung bei BAFA und KfW – wir übernehmen die komplette Abwicklung inklusive Verwendungsnachweis.
- Baudenkmal-Expertise: Als dena-gelistete Energieeffizienz-Experten für Baudenkmale vereinen wir Denkmalschutz und Energieeffizienz.
- Fachplanung und Baubegleitung bei der Umsetzung – ebenfalls förderfähig.
- Vorträge und Schulungen für Kirchenvorstände, Verwaltungsräte und Dekanate – kompakt, verständlich, entscheidungsorientiert.
Diese Förderungen können Kirchengemeinden nutzen
Kirchengemeinden sind als gemeinnützige Träger bzw. Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus in den wichtigsten Bundesförderprogrammen ausdrücklich antragsberechtigt. Ein Überblick:
| Programm | Was wird gefördert? | Zuschuss |
|---|---|---|
| Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN, Modul 2) | Energieberatung nach DIN V 18599 für Kirche, Gemeindehaus, Kita | 50 % des Beratungshonorars, max. 850 / 2.500 / 4.000 € je nach Nettogrundfläche |
| Energieberatung Wohngebäude (iSFP) | Individueller Sanierungsfahrplan für Pfarrhäuser | 50 % des Beratungshonorars |
| BEG EM (BAFA) | Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung an Bestandsgebäuden | ab 15 % der förderfähigen Kosten |
| KfW 522 – Heizungsförderung NWG | Klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe) in Nichtwohngebäuden | 30 % Grundförderung, +5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen |
| BEG EM – Fachplanung & Baubegleitung | Begleitung der Umsetzung durch Energieeffizienz-Experten | 50 % der förderfähigen Ausgaben |
Förderkonditionen ändern sich regelmäßig – wir prüfen für Ihr konkretes Vorhaben immer die aktuell gültigen Sätze und übernehmen die Antragstellung. Wichtig: Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Denkmalgeschützte Kirche? Genau unser Fachgebiet.
Viele Kirchen, Pfarrhäuser und Gemeindehäuser stehen unter Denkmalschutz. Das schließt energetische Verbesserungen nicht aus – es erfordert nur die richtige Herangehensweise. Als dena-gelistete Energieeffizienz-Experten für Baudenkmale wissen wir, welche Maßnahmen denkmalverträglich umsetzbar sind, wie die Abstimmung mit der Denkmalbehörde läuft und welche erleichterten Förderbedingungen für Baudenkmale gelten.
Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: Juni 2026