Kommunen

Energieberatung für Kirchengemeinden

Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus oder Kita energetisch sanieren: zertifizierte Energieberatung für Kirchengemeinden mit bis zu 50 % Zuschuss. Jetzt beraten lassen.

Inhalt
  1. Die Klimaschutzgesetze der Kirchen machen Ernst
  2. Wir kennen die Gebäude Ihrer Gemeinde
  3. Unsere Leistungen für Kirchengemeinden
  4. Diese Förderungen können Kirchengemeinden nutzen
  5. Denkmalgeschützte Kirche? Genau unser Fachgebiet.

Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus oder Kita: Die Klimaschutzgesetze der Landeskirchen und Bistümer stellen Kirchengemeinden vor große Aufgaben – bei oft knappen Budgets und ehrenamtlichen Gremien. Enerfect begleitet Sie als zertifizierter und unabhängiger Energieeffizienz-Experte von der ersten Bestandsaufnahme über das Sanierungskonzept bis zur Förderantragstellung. Die Energieberatung selbst wird mit bis zu 50 % bezuschusst.

Die Klimaschutzgesetze der Kirchen machen Ernst

Die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer haben sich verbindliche Klimaziele gesetzt – und die Verantwortung liegt zu großen Teilen bei den Gemeinden vor Ort:

  • EKHN (Hessen und Nassau): Das Klimaschutzgesetz verlangt, die Treibhausgasemissionen bis Ende 2035 um 90 % zu senken; bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein. Mehr als die Hälfte der Emissionen entsteht durch die Beheizung von Gebäuden – hier liegt der größte Hebel.
  • Evangelische Kirche im Rheinland: Ab 2035 sollen nur noch Gebäude betrieben werden, die netto treibhausgasneutral sind. Bis 2027 muss jede Ebene eine Gebäudebedarfsplanung durchführen.
  • EKD-weit: Die Klimaschutzrichtlinie der EKD gibt den Rahmen für alle Landeskirchen vor.
  • Katholische Bistümer: Auch die Bistümer in unserer Region (u. a. Limburg, Trier, Köln) verfolgen eigene Klimaschutzkonzepte für ihren Gebäudebestand.

Für Kirchengemeinden bedeutet das: Gebäudebestand bewerten, Prioritäten setzen, sanieren oder umnutzen – und das möglichst förderoptimiert. Genau dabei unterstützen wir Sie.

Wir kennen die Gebäude Ihrer Gemeinde

  • Kirche: Großvolumig, selten beheizt, häufig denkmalgeschützt. Wir entwickeln Heiz- und Nutzungskonzepte, die Bausubstanz, Orgel und Denkmalschutz berücksichtigen.
  • Gemeindehaus & Gemeindezentrum: Der größte Energieverbraucher vieler Gemeinden. Energieberatung nach DIN V 18599 mit konkretem Sanierungsfahrplan und Fördermittelstrategie.
  • Pfarrhaus: Als Wohngebäude gelten eigene Förderregeln. Wir erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und begleiten Einzelmaßnahmen über die BEG.
  • Kita & Jugendräume: Hohe Anforderungen an Raumklima und Lüftung. Wir optimieren Energieverbrauch und Behaglichkeit – inklusive Förderberatung für den Träger.

Unsere Leistungen für Kirchengemeinden

Diese Förderungen können Kirchengemeinden nutzen

Kirchengemeinden sind als gemeinnützige Träger bzw. Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus in den wichtigsten Bundesförderprogrammen ausdrücklich antragsberechtigt. Ein Überblick:

Programm Was wird gefördert? Zuschuss
Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN, Modul 2) Energieberatung nach DIN V 18599 für Kirche, Gemeindehaus, Kita 50 % des Beratungshonorars, max. 850 / 2.500 / 4.000 € je nach Nettogrundfläche
Energieberatung Wohngebäude (iSFP) Individueller Sanierungsfahrplan für Pfarrhäuser 50 % des Beratungshonorars
BEG EM (BAFA) Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung an Bestandsgebäuden ab 15 % der förderfähigen Kosten
KfW 522 – Heizungsförderung NWG Klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe) in Nichtwohngebäuden 30 % Grundförderung, +5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen
BEG EM – Fachplanung & Baubegleitung Begleitung der Umsetzung durch Energieeffizienz-Experten 50 % der förderfähigen Ausgaben

Förderkonditionen ändern sich regelmäßig – wir prüfen für Ihr konkretes Vorhaben immer die aktuell gültigen Sätze und übernehmen die Antragstellung. Wichtig: Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Denkmalgeschützte Kirche? Genau unser Fachgebiet.

Viele Kirchen, Pfarrhäuser und Gemeindehäuser stehen unter Denkmalschutz. Das schließt energetische Verbesserungen nicht aus – es erfordert nur die richtige Herangehensweise. Als dena-gelistete Energieeffizienz-Experten für Baudenkmale wissen wir, welche Maßnahmen denkmalverträglich umsetzbar sind, wie die Abstimmung mit der Denkmalbehörde läuft und welche erleichterten Förderbedingungen für Baudenkmale gelten.

Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: Juni 2026

Häufige Fragen

Sind Kirchengemeinden überhaupt förderberechtigt?

Ja. Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Einrichtungen sind in der Bundesförderung für Energieberatung (EBN) ausdrücklich antragsberechtigt, ebenso gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM).

Was kostet eine Energieberatung für unser Gemeindehaus?

Das hängt von Größe und Komplexität des Gebäudes ab. Der Bund übernimmt 50 % des Beratungshonorars – je nach Nettogrundfläche bis zu 4.000 € Zuschuss. Wir erstellen Ihnen vorab ein transparentes Angebot inklusive Förderbetrag.

Unsere Kirche steht unter Denkmalschutz – geht da überhaupt etwas?

Ja. Für Baudenkmale gelten angepasste Anforderungen und erleichterte Förderbedingungen. Als dena-gelistete Experten für Baudenkmale entwickeln wir denkmalverträgliche Lösungen und stimmen sie mit der Denkmalbehörde ab.

Wer beschließt das in der Gemeinde – und wie unterstützen Sie dabei?

In der Regel entscheiden Kirchenvorstand bzw. Verwaltungsrat, oft in Abstimmung mit Dekanat oder Bistum/Landeskirche. Wir bereiten die Ergebnisse gremientauglich auf und stellen das Konzept auf Wunsch persönlich in der Sitzung vor.

Müssen wir die Förderanträge selbst stellen?

Nein. Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei BAFA und KfW – von der Registrierung über den Antrag bis zum Verwendungsnachweis.

Bereit für Ihr Projekt?

Sichern Sie sich ein kostenfreies Erstgespräch – wir finden die passende Förderung und Beratung für Ihr Vorhaben.