Gewerbe

Steuerliche Förderung & Steuerentlastung

Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG und § 9b StromStG für das produzierende Gewerbe – wir prüfen Ihren Anspruch und unterstützen bei der Antragstellung.

Neben Zuschüssen und Krediten bietet der Staat dem produzierenden Gewerbe steuerliche Entlastungen, die die Energiekosten spürbar senken können. Wir prüfen Ihren Anspruch und unterstützen bei der Antragstellung.

Unsere Leistungen

  • Steuerentlastung nach § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG): Entlastung von der Energiesteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
  • Steuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG): Entlastung von der Stromsteuer für betrieblich verbrauchten Strom.

Wir prüfen die Voraussetzungen, ermitteln die entlastungsfähigen Mengen und begleiten die fristgerechte Antragstellung beim Hauptzollamt.

Hinweis: Dies ist keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Für verbindliche Auskünfte ziehen Sie bitte Ihre Steuerberatung hinzu.

Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: 04.10.2026

Die aktuellen BEG-Fördersätze für Heizung, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude pflegen wir zentral im Förderrechner(Stand: 30.09.2026).

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