Neben Zuschüssen und Krediten bietet der Staat dem produzierenden Gewerbe steuerliche Entlastungen, die die Energiekosten spürbar senken können. Wir prüfen Ihren Anspruch und unterstützen bei der Antragstellung.
Unsere Leistungen
- Steuerentlastung nach § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG): Entlastung von der Energiesteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
- Steuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG): Entlastung von der Stromsteuer für betrieblich verbrauchten Strom.
Wir prüfen die Voraussetzungen, ermitteln die entlastungsfähigen Mengen und begleiten die fristgerechte Antragstellung beim Hauptzollamt.
Hinweis: Dies ist keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Für verbindliche Auskünfte ziehen Sie bitte Ihre Steuerberatung hinzu.
Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: 04.10.2026
Die aktuellen BEG-Fördersätze für Heizung, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude pflegen wir zentral im Förderrechner(Stand: 30.09.2026).