Gewerbe

BAFA-Förderung: Kälte-Klima-Richtlinie

Zuschüsse für hocheffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln nach der BAFA-Kälte-Klima-Richtlinie (NKI) – wir übernehmen Nachweise und Antrag.

Inhalt
  1. Das Ziel: Zukunftsfähigkeit durch natürliche Kältemittel
  2. Was genau wird gefördert?
  3. Unsere Leistung für Ihren Fördererfolg

Die Modernisierung Ihrer Kältetechnik ist ein entscheidender Schritt zur Senkung Ihrer Betriebskosten und zur Einhaltung der strengen F-Gase-Verordnung. Mit der Kälte-Klima-Richtlinie unterstützt das BAFA noch bis Ende 2026 den Einsatz von hocheffizienten Anlagen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Wir begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren, um die maximale Förderung für Ihre Investition zu sichern.

Das Ziel: Zukunftsfähigkeit durch natürliche Kältemittel

Im Fokus stehen Anlagen, die das Klima nicht zusätzlich belasten. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln.

  • Attraktive Zuschüsse: direkte finanzielle Unterstützung für Neuanlagen, den Austausch von Kälteerzeugern sowie die Nach- und Umrüstung bestehender Systeme.
  • Rechtssicherheit: Natürliche Kältemittel sind von künftigen Verboten der F-Gase-Verordnung ausgenommen.
  • Zusatzkomponenten: Mitförderung von Komponenten wie Abwärmenutzung, Eisspeicher oder Rückkühlern, wenn sie zusammen mit einem geförderten Kälteerzeuger installiert werden.

Was genau wird gefördert?

  1. Flüssigkeitskühler & Direktverdampfungsanlagen zur Prozesskühlung oder Klimatisierung von Gebäuden.
  2. Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler an bestehenden Kälteanlagen.
  3. Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen: Umstellung kleiner Kompressionsanlagen von fluorhaltigen auf Kohlenwasserstoff-Kältemittel mit Drehzahlregelung des Verflüssigerventilators, optional ergänzt um elektronische Expansionsventile, Verdichter-Inverter oder einen inneren Wärmeübertrager.
  4. Wärmepumpen zur Abwärmenutzung: Systeme, die Prozessabwärme, etwa aus Kälteprozessen, effizient nutzbar machen.

Unsere Leistung für Ihren Fördererfolg

  • Eignungsprüfung: Wir analysieren, ob Ihr Vorhaben die spezifischen Leistungsbereiche erfüllt.
  • Konzept & Antragstellung: Wir erstellen die notwendigen technischen Nachweise und reichen den Antrag spätestens bis 31.12.2026 beim BAFA ein. Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
  • Verwendungsnachweis: Wir begleiten Sie mit lückenloser Dokumentation bis zur finalen Auszahlung.

Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: 04.10.2026

Die aktuellen BEG-Fördersätze für Heizung, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude pflegen wir zentral im Förderrechner(Stand: 30.09.2026).

Bereit für Ihr Projekt?

Sichern Sie sich ein kostenfreies Erstgespräch – wir finden die passende Förderung und Beratung für Ihr Vorhaben.