Rechtliches

Transparenz zum Einsatz künstlicher Intelligenz

Wie wir Inhalte kennzeichnen, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder bearbeitet wurden.

Nach Art. 50 Abs. 4 der europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) sind Texte, Bilder und Videos offenzulegen, die mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert wurden, sofern die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Auf dieser Website kennzeichnen wir solche Inhalte sichtbar dort, wo sie erscheinen.

So sind KI-Inhalte gekennzeichnet

  • KI-generierter Text: Ein Hinweis mit dem Kürzel „KI“ steht zu Beginn des Beitrags bzw. der Seite, oberhalb des Textes.
  • Text mit KI-Unterstützung: Wurde ein Text mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft, weisen wir darauf ebenfalls zu Beginn hin.
  • KI-generierte Bilder: Das Bild trägt direkt im Bild die Beschriftung „KI-generiertes Bild“.

Rein sprachliche Überarbeitungen wie Rechtschreib- und Grammatikkorrekturen kennzeichnen wir nicht gesondert.

Gekennzeichnete Inhalte

Derzeit enthält diese Website keine Inhalte, die als KI-generiert gekennzeichnet sind.

Fragen

Bei Fragen zum Einsatz von KI auf dieser Website erreichen Sie uns unterinfo@enerfect.de.

Stand: 30.09.2026