Privat

Energieberatung und Fördermittel für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Sanierungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordern neben einer sauberen technischen Planung vor allem beschlussfähige Entscheidungsgrundlagen und eine klare Trennung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum. Wir begleiten WEGs und Hausverwaltungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von der Bestandsaufnahme über die Vorstellung in der Eigentümerversammlung bis zur zweistufigen Förderantragstellung bei KfW und BAFA.

Inhalt
  1. Was wir für Ihre WEG und Verwaltung übernehmen
  2. Förderung für WEGs nach der BEG-Reform 2026
  3. Ablauf in der Praxis
  4. Warum Enerfect

Qualifizierte WEG-Beratung: Erfolgreich absolviertes E-Learning des WEG-Praxisguides (Weiterbildung GEBÄUDEFORUM KLIMANEUTRAL) – WEGs kompetent bis zur erfolgreichen Sanierung begleiten.

Was wir für Ihre WEG und Verwaltung übernehmen

Wir entlasten Hausverwaltungen und Beiräte über den gesamten Sanierungsprozess: Wir erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), berechnen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 sowie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und bewerten die künftigen Heizungsoptionen vergleichend nach den Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), nach Wirtschaftlichkeit und Förderhöhe. Für die Förderanträge liefern wir die Technische Projektbeschreibung (BAFA) sowie die Bestätigung zum Antrag (KfW). Mit unseren strukturierten WEG-Checklisten trennen wir die Unterlagen sauber nach den Pflichten der Verwaltung und den Einzelangaben der selbstnutzenden Eigentümer, damit bei der Antragstellung keine Fristen oder Boni verloren gehen. Auf Wunsch präsentieren wir die Ergebnisse persönlich in Ihrer Eigentümerversammlung.

Förderung für WEGs nach der BEG-Reform 2026

Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die WEG als Ganzes antragsberechtigt, vertreten durch die bestellte Verwaltung oder eine bevollmächtigte Person. Je nach Gewerk greifen zwei unterschiedliche Verfahren.

Zweistufige KfW-Heizungsförderung (Programm 458): Im ersten Schritt stellt die WEG den Basisantrag für das Gemeinschaftseigentum und sichert damit 30 % Grundförderung. Im zweiten Schritt stellen selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer ihren eigenen Zusatzantrag – spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor Einreichung der Nachweise. Darüber erhalten sie den Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung (16 % bis 31.01.2027, danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte sinkend) sowie den Einkommensbonus von 10 %, 30 % oder 40 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen um 10.000 € reduziert. Insgesamt ist die Förderung auf 70 % gedeckelt, für Haushalte mit geringem Einkommen auf 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027: 27.250 €, danach weiter sinkend), je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Maßnahmen am Sondereigentum – etwa der Tausch einer Etagenheizung – beantragen die jeweiligen Eigentümer selbst.

BAFA-Einzelmaßnahmen und iSFP: Fassaden- und Dachdämmung, Fenster, Lüftung sowie Heizungsoptimierung am Gemeinschaftseigentum bezuschusst das BAFA mit 15 %. Die förderfähigen Kosten sind gestaffelt: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Mit einem iSFP verdoppeln sich diese Höchstgrenzen auf 60.000 €, 30.000 € bzw. 15.000 € je Wohneinheit; der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird dabei nur auf den Kostenanteil gewährt, der die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigt. Die Erstellung des iSFP wird ab drei Wohneinheiten mit 50 % (bis zu 850 €) gefördert; für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung gewährt das BAFA zusätzlich einmalig 250 €.

Ablauf in der Praxis

Vor der Eigentümerversammlung klären wir den technischen Bestand und stellen Ihnen eine belastbare Kosten- und Förderübersicht bereit, damit die Gemeinschaft den Beschluss zu Maßnahme, Förderprogramm und Finanzierung sicher fassen kann. Wichtig für die Verwaltung: Bereits der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags gilt als Vorhabenbeginn – es sei denn, er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage. Nach dem Beschluss koordinieren wir Basis- und Zusatzanträge, begleiten die Bauausführung und erstellen die Nachweise für die Auszahlung.

Warum Enerfect

Als unabhängiges Ingenieur- und Energieberatungsbüro mit dena-Listung für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Baudenkmale kennen wir sowohl die technischen Anforderungen großer Mehrfamilienhäuser als auch die rechtlichen und organisatorischen Besonderheiten von Eigentümergemeinschaften. Durch die erfolgreich absolvierte Weiterbildung zum WEG-Praxisguide des Gebäudeforums klimaneutral begleiten wir WEGs und Verwaltungen über alle Phasen – von der ersten Meinungsbildung über beschlussreife Konzepte in der Eigentümerversammlung bis zur erfolgreichen Sanierung. Wir arbeiten ohne Bindung an Hersteller oder Handwerksbetriebe und betreuen Wohnungseigentümergemeinschaften in Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz.

Angaben ohne Gewähr, Stand 01.11.2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien.

Die aktuellen BEG-Fördersätze für Heizung, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude pflegen wir zentral im Förderrechner(Stand: 30.09.2026).

Bereit für Ihr Projekt?

Steht in Ihrer Eigentümergemeinschaft ein Heizungstausch oder eine Sanierung an? Sprechen Sie uns vor der nächsten Eigentümerversammlung an – wir bereiten die Zahlen und Förderwege für Ihren Beschluss vor.