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Einzelmaßnahmen

Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden: BAFA-Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik, KfW-Zuschuss für den Heizungstausch.

Diese Seite wird gerade ausführlich überarbeitet. Bis dahin das Wichtigste in Kürze.

Bei Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden gibt es seit der BEG-Reform zum 21.07.2026 (Förderrichtlinien vom 17.08.2026) zwei getrennte Förderwege:

  • Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung – BAFA (BEG EM): Zuschuss mit 15 % Grundförderung. Mindestinvestition 2.000 € brutto, bei der Heizungsoptimierung 300 € brutto. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, steigt die Kostenobergrenze und es gibt einen iSFP-Bonus – mehr dazu unter iSFP – Energieberatung Wohngebäude.
  • Heizungstausch – KfW (Programm 458): Zuschuss mit 30 % Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus und einen einkommensabhängigen Bonus erhalten.

Für BAFA-Anträge erstellen Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten vor Vorhabensbeginn eine Technische Projektbeschreibung (TPB), für die KfW eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Beides übernehmen wir.

Die aktuellen Fördersätze, Boni und Höchstbeträge sind im Förderrechner hinterlegt. Fragen zu einem konkreten Vorhaben beantworten wir gern telefonisch oder über das Kontaktformular.

Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: 04.10.2026

Die aktuellen BEG-Fördersätze für Heizung, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude pflegen wir zentral im Förderrechner(Stand: 30.09.2026).

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