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Förderrechner

Ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihre voraussichtliche Förderung nach den BEG-Förderrichtlinien vom 17.08.2026 (Konditionen ab 21.07.2026) – für Heizungstausch, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierung.

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Gebäude und Antrag
Brutto inkl. Umfeldmaßnahmen; bei Vorsteuerabzug netto ansetzen.
28.000 € (1. WE) · 15.000 € (2.–6.) · 8.000 € (ab 7.)
Bei Etagenheizungen gilt die Höchstgrenze nur anteilig.
Haushalt und Selbstnutzung
Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 € · 30 % bis 40.000 € · 10 % bis 50.000 €
Neue und bisherige Anlage
Gas und Biomasse berechtigen erst ab 20 Jahren zum Klimageschwindigkeitsbonus.

Förderung optimal ausschöpfen

Unsere Fördermittelexperten prüfen Ihren konkreten Fall und übernehmen die komplette Antragstellung.