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Der Kostendruck in der Agrarbranche und im Gartenbau wächst – gleichzeitig steigen die Anforderungen an den Klimaschutz. Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung bietet Ihnen die Chance, Ihren Betrieb technologisch auf die Überholspur zu bringen. Seit der Neuausrichtung der Richtlinie (Ende 2025) und der Übernahme durch die FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe) sind die Fördermöglichkeiten so attraktiv wie nie zuvor.
Ihre Vorteile durch das Förderprogramm
- Hohe Zuschüsse: je nach Maßnahme zwischen 15 % und 50 % der Netto-Investitionskosten.
- Großer Spielraum: Förderungen bis zu einem Höchstbetrag von 600.000 € pro Unternehmen und Vorhaben.
- Investitionssicherheit: dauerhaft niedrigere Betriebskosten und mehr Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen.
- Modernste Technik: Fördermittel für effiziente Maschinen, erneuerbare Energien und intelligente Prozesssteuerung.
Was wird gefördert?
1. Einzelmaßnahmen (ohne großes Gutachten möglich): hocheffiziente Komponenten im direkten Austausch oder zur Ergänzung – z. B. elektrische Hoflader, Reifendruckregelanlagen, alternative Antriebe, hocheffiziente Pumpen, Ventilatoren, Frequenzumrichter, Vorkühler in Milchkühlanlagen sowie im Gartenbau Topfpflanzen-Handling-Systeme und Energieschirme.
2. CO₂-Einsparinvestitionen (nach Energieberatung): komplexe Projekte mit CO₂-Einsparkonzept – z. B. PV-Anlagen (auch Agri-PV) und Kleinwindanlagen zur Eigennutzung, Wärmepumpen, Biomasse- und thermische Speicheranlagen, Batteriespeicher in Kombination mit Eigenerzeugung sowie die energetische Sanierung von Wirtschaftsgebäuden und Gewächshäusern.
Unser Service: Ihr Weg zum maximalen Zuschuss
- Förder-Check: Wir prüfen vorab, welche Maßnahmen die höchste Förderquote erzielen.
- Konzept-Erstellung: Als zugelassene Sachverständige erstellen wir das notwendige CO₂-Einsparkonzept gemäß FNR-Anforderungen.
- Antragsbegleitung: Wir unterstützen Sie beim kompletten Antragsprozess (easy-online).
- Nachweiserstellung: Auch nach der Umsetzung begleiten wir Sie beim Verwendungsnachweis, damit die Auszahlung reibungslos erfolgt.
Wichtig: Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn (Auftragsvergabe) vor Erhalt des Zuwendungsbescheids führt zum Förderausschluss. Planen Sie daher frühzeitig mit uns.
Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: 08.01.2026