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Der Kostendruck in der Agrarbranche und im Gartenbau wächst – gleichzeitig steigen die Anforderungen an den Klimaschutz. Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung bietet Ihnen die Chance, Ihren Betrieb technologisch auf die Überholspur zu bringen. Seit der Neuausrichtung der Richtlinie (Ende 2025) und der Übernahme durch die FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe) sind die Fördermöglichkeiten so attraktiv wie nie zuvor.
Aktueller Stand: Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge waren bis zum 31.05.2026 möglich. Die FNR will das Antragsverfahren – vorbehaltlich der Mittel im Bundeshaushalt 2027 – Ende 2026 wieder öffnen. Nutzen Sie die Zeit, um Ihr Vorhaben und das CO₂-Einsparkonzept vorzubereiten.
Ihre Vorteile durch das Förderprogramm
- Hohe Zuschüsse: je nach Maßnahme zwischen 15 % und 50 % der Netto-Investitionskosten.
- Großer Spielraum: Förderungen bis zu einem Höchstbetrag von 600.000 € pro Unternehmen und Vorhaben.
- Investitionssicherheit: dauerhaft niedrigere Betriebskosten und mehr Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen.
- Modernste Technik: Fördermittel für effiziente Maschinen, erneuerbare Energien und intelligente Prozesssteuerung.
Was wird gefördert?
1. Einzelmaßnahmen (ohne großes Gutachten möglich): hocheffiziente Komponenten im direkten Austausch oder zur Ergänzung – z. B. Elektromotoren und drehzahlgeregelte Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, thermische Speicher, Vorkühler in Milchkühlanlagen, Reifendruckregelanlagen, elektrische Futter- und Spaltenbodenschieber sowie im Gartenbau Energieschirme, festinstallierte Mehrfachbedeckungen und Topfpflanzen-Handling-Systeme.
2. CO₂-Einsparinvestitionen (nach Energieberatung): komplexe Projekte mit CO₂-Einsparkonzept – z. B. PV-Anlagen (auch Agri-PV) und Kleinwindanlagen zur Eigennutzung, Wärmepumpen (bei Antragstellung ab 01.01.2027 nur mit natürlichen Kältemitteln), Biomasseanlagen, thermische Speicher in Kombination mit erneuerbarer Erzeugung, Batteriespeicher in Kombination mit Eigenerzeugung sowie die energetische Sanierung von Wirtschaftsgebäuden und Gewächshäusern.
Unser Service: Ihr Weg zum maximalen Zuschuss
- Förder-Check: Wir prüfen vorab, welche Maßnahmen die höchste Förderquote erzielen.
- Konzept-Erstellung: Als zugelassene Sachverständige erstellen wir das notwendige CO₂-Einsparkonzept gemäß FNR-Anforderungen.
- Antragsbegleitung: Wir unterstützen Sie beim kompletten Antragsprozess (easy-online).
- Nachweiserstellung: Auch nach der Umsetzung begleiten wir Sie beim Verwendungsnachweis, damit die Auszahlung reibungslos erfolgt.
Wichtig: Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn (Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags) vor Erhalt des Zuwendungsbescheids führt zum Förderausschluss; Planungsleistungen dürfen vorab erbracht werden. Planen Sie daher frühzeitig mit uns.
Angaben zu Förderkonditionen ohne Gewähr · Stand: 04.10.2026
Die aktuellen BEG-Fördersätze für Heizung, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude pflegen wir zentral im Förderrechner(Stand: 30.09.2026).