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Sanierung von Nichtwohngebäuden: Überblick über BAFA-Förderungen 2025

  • Autor:Christine Muscheid
  • Veröffentlicht am:08.06.2025
Moderne Glasfassade eines Nichtwohngebäudes mit Himmelsreflexion – Symbolbild für energieeffiziente Sanierung eines Nichtwohngebäudes.

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Steigende Energiekosten, wachsender Sanierungsbedarf und klare Klimavorgaben: Viele Unternehmen, Kommunen und Organisationen stehen vor der Herausforderung, ihre Nichtwohngebäude energetisch fit für die Zukunft zu machen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet attraktive Zuschüsse für gezielte Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, der Heizungsoptimierung oder der Gebäudeautomation. Auch Fachplanung und Baubegleitung werden finanziell unterstützt – oft mit erheblichen Zuschüssen.

In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Maßnahmen im Rahmen der BAFA-Förderung förderfähig sind, wie hoch die Zuschüsse ausfallen können und wie du die Förderstrategie clever mit KfW-Krediten kombinierst

1. BAFA im Überblick: Ziele und Relevanz für Sanierung von Nichtwohngebäuden

BAFA ist eine zentrale Anlaufstelle für staatliche Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden. Für die Sanierung von Nichtwohngebäuden stellt das BAFA gezielt Zuschüsse bereit, um wirtschaftliche Anreize für energetisch wirksame Maßnahmen zu schaffen.

Die BAFA-Förderung zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Nichtwohngebäuden signifikant zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Dadurch sollen nicht nur die CO₂-Emissionen reduziert, sondern auch die Betriebskosten dauerhaft gesenkt werden – ein klarer Gewinn für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.

Förderstruktur im Kontext von Sanierungsprojekten

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) können folgende Bereiche gefördert werden:

  • Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster, Türen)
  • Anlagentechnik (z. B. Lüftung, Gebäudeautomation)
  • Heizungstechnik und -optimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses – abhängig von Maßnahme, Gebäudegröße und Fördermodul. Förderfähig sind in der Regel sowohl die Investitionskosten als auch die begleitende Energieberatung.

Enerfect begleitet dich von der ersten Idee bis zur Förderzusage

Ob Machbarkeitsprüfung, Wirtschaftlichkeitsbewertung oder BAFA-Strategie – wir analysieren dein Vorhaben frühzeitig und sorgen dafür, dass keine förderfähige Maßnahme übersehen wird. So startest du mit einem klaren Plan und maximalem Potenzial.

2. Förderfähige Maßnahmen im Detail

Im Folgenden erhältst du einen strukturierten Überblick über alle förderfähigen Maßnahmenbereiche – von der Gebäudehülle über die Anlagentechnik bis hin zur Heizungsoptimierung.

2.1. Hülle: Dämmung, Fenster, sommerlicher Wärmeschutz

Die Gebäudehülle spielt bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden eine zentrale Rolle – denn über ungedämmte Wände, veraltete Fenster oder schlecht geschützte Dachflächen entweicht ein erheblicher Teil der Heiz- bzw. Kühlenergie. Die BAFA-Förderung setzt hier gezielt an und unterstützt eine energetische Ertüchtigung durch attraktive Zuschüsse.

Fördervoraussetzungen

Damit eine Förderung möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es handelt sich um ein Bestandsgebäude,
  • der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück,
  • die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE).

Förderhöhe und technische Anforderungen

  • Mindestinvestition: 300 Euro brutto
  • Förderquote: 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Obergrenze: Maximal 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Gebäudevolumen (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 22 GEG)

Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle

1. Dämmung
Gefördert werden Wärmedämmmaßnahmen an allen relevanten Bauteilen der thermischen Hülle:

  • Außenwände
  • Dachflächen
  • Vorhangfassaden (Erneuerung oder energetische Aufbereitung)
  • Geschossdecken (oberste und unterste)
  • Bodenflächen

2. Fenster, Außentüren und Tore
Hier sind folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Ersatz oder Erneuerung bestehender Bauteile
  • Erstmaliger Einbau von energieeffizienten Fenstern, Türen oder Toren

3. Sommerlicher Wärmeschutz
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion sommerlicher Wärmelasten, z. B.:

  • Einbau oder Austausch von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
  • Systeme mit optimierter Tageslichtversorgung (z. B. Lamellensysteme mit Lichtlenkung)

2.2. Installation, Erweiterung und Umstellung von Heizungssystemen

Eine moderne und effiziente Wärmeerzeugung ist ein zentraler Hebel, um Energiekosten zu senken und Klimaziele zu erreichen – gerade bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden. Das BAFA fördert daher die Installation, Erweiterung und Umstellung von Heizungssystemen, sofern sie auf erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme basieren.

Technische Voraussetzungen

Damit eine Maßnahme förderfähig ist, muss sie nach ihrer Umsetzung sicherstellen, dass mindestens 65 % der erzeugten Wärme aus:

  • Anlagen, deren technische Auslegung den BEG-EM-Richtlinien (TMA Nr. 3.2 bis 3.7) entspricht
  • oder unvermeidbarer Abwärme

stammt.

Förderhöhe und Grenzen

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einem Grundfördersatz von 30 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximalen Förderbeträge richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche (NGF):

NGF (m²) Max. Zuschuss
bis 150 m² pauschal 30.000 €
151–400 m² 30.000 € + 200 €/m² über 150 m²
401–1.000 m² zusätzlich 120 €/m² über 400 m²
über 1.000 m² zusätzlich 80 €/m² über 1.000 m²

Bei Teilmaßnahmen (z. B. Etappensanierung oder Gebäudeteilbeheizung) erfolgt die Zuschussberechnung anteilig nach der tatsächlich versorgten Fläche.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, die eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherstellen und die technischen Anforderungen des BEG EM erfüllen. Dazu zählen:

  • Neubau, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, inkl.
    – Wärmeverteilung (auch über Grundstücksgrenzen hinaus)
    – Wärmeerzeugung gemäß den technischen Vorgaben (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, Wasserstoff-ready-Heizungen)
    – optional: Wärmespeicher
    – Wärmeübergabestationen
    – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Anschluss an ein Gebäudenetz, wenn dieses gleichzeitig errichtet oder erweitert wird

Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, Prototypen (unter vier installierten Einheiten am Markt) sowie gebrauchte oder wesentlich überholte Anlagenteile.

2.3. Heizungsoptimierung & hydraulischer Abgleich

Veraltete oder unsachgemäß eingestellte Heizsysteme gehören zu den häufigsten Ursachen für unnötig hohe Energieverbräuche in Bestandsgebäuden. Die Heizungsoptimierung – insbesondere der hydraulische Abgleich – ist daher eine zentrale Maßnahme im Rahmen der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden. Das BAFA unterstützt gezielt technische Nachrüstungen und Einstellungen, die den Betrieb effizienter und kostensparender machen.

Technische Voraussetzungen

Für die Förderfähigkeit gelten – abhängig vom Heizsystem – folgende Anforderungen:

  • Förderfähig sind ausschließlich Heizsysteme in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger seit mindestens zwei Jahren in Betrieb sind.
  • Zusätzliche Anforderung bei fossilen Heizsystemen:
    Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Wärmeerzeuger nicht älter als 20 Jahre sein.

Förderquote & Investitionsgrenzen

Maßnahmebereich Förderquote
Standard-Heizungsoptimierung 15 %
Emissionsminderung bei Biomasse 50 %
  • Mindestinvestition: 300 Euro brutto
  • Maximale förderfähige Fläche: 1.000 m² beheizte Nettogrundfläche
  • Förderfähige Kosten: max. 500 Euro/m² nach GEG § 3 Abs. 1 Nr. 22

Technisch förderfähige Maßnahmen

1. Hydraulischer Abgleich
Zentraler Bestandteil der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (gemäß VdZ-Formular). Dieser stellt sicher, dass alle Heizkörper im Gebäude mit genau der Wärmemenge versorgt werden, die sie benötigen – nicht mehr und nicht weniger.

2. Weitere Optimierungsmaßnahmen am System

  • Heizkurveneinstellung und Anpassung der Vorlauftemperatur
  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen
  • Pumpenleistungsanpassung
  • Rücklauftemperaturabsenkung bei Gebäudenetzen
  • Dämmung ungedämmter Rohrleitungen
  • Einbau von Wärmespeichern, Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern
  • Installation von MSR-Technik (Mess-, Steuer-, Regelungssysteme)

3. Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
Für Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 4 kW (nicht Einzelraumöfen) und einem Mindestalter von zwei Jahren gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Voraussetzung: Die Maßnahmen dienen der Reduzierung von Staubemissionen und umfassen z. B.:

  • Elektrostatische Abscheider
  • Automatische Regelung der Verbrennung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Staubmessungen vor und nach Maßnahme

2.4. Anlagentechnik: Lüftung, Kältetechnik & Gebäudeautomation

Moderne Anlagentechnik ist ein zentraler Baustein energieeffizienter Nichtwohngebäude. Neben der Heizungsoptimierung, die separat behandelt wird, umfasst dieser Maßnahmenbereich insbesondere raumlufttechnische Anlagen, Gebäudekühlung und automatisierte Steuerungssysteme. Das Ziel: durch intelligent gesteuerte Technik Energieverbrauch, Betriebsaufwand und Emissionen dauerhaft zu reduzieren. Gefördert werden gezielte technische Modernisierungen in Bestandsgebäuden, die nachweislich zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen – und dabei dauerhaft die Betriebskosten senken.

Förderkonditionen im Überblick

  • Mindestinvestition: 300 Euro brutto
  • Förderquote: 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Maximal förderfähige Kosten: 500 Euro pro m² thermisch konditionierter Nettogrundfläche (nach GEG § 3 Abs. 1 Nr. 22)
  • Nur gültig für Bestandsgebäude

Technisch förderfähige Maßnahmen im Überblick

1. Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung
Der Einbau raumlufttechnischer Anlagen (z. B. zentrale Lüftungsanlagen in Büros, Klassenzimmern, Besprechungsräumen) ist förderfähig – sofern diese über eine Wärme- oder Kälterückgewinnung verfügen und nach anerkannten Effizienzstandards ausgelegt werden. Auch die Optimierung bestehender Anlagen ist möglich.

2. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
Automatisierung wird dann gefördert, wenn sie mindestens dem Automatisierungsgrad Klasse B nach DIN V 18599-11 entspricht. Dazu zählen:

  • Einzelraumregelung
  • bedarfsgerechte Steuerung von Heizung, Lüftung und Beleuchtung
  • zentrale Überwachungssysteme
  • intelligente Zeit- und Anwesenheitssteuerungen

3. Kältetechnik für Raumkühlung
Förderfähig sind Maßnahmen zur effizienten Raumkühlung, etwa der Einbau stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln.

4. Energieeffiziente Innenbeleuchtung
Auch die Erneuerung veralteter Innenbeleuchtungssysteme – z. B. durch LED-Technik mit tageslichtabhängiger Steuerung – ist förderfähig, sofern sie den aktuellen energetischen Anforderungen entspricht.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Die BAFA-Förderung ist qualitätsorientiert. Nicht förderfähig sind:

  • Eigenbauanlagen, die nicht industriell gefertigt wurden
  • Prototypen, bei denen weniger als vier funktionierende Anlagen am Markt im Einsatz sind
  • Gebrauchte Systeme oder Anlagen mit gebrauchten Hauptkomponenten

2.5. Baubegleitung und Fachplanung

Selbst die beste Sanierungsmaßnahme verfehlt ihr Potenzial, wenn sie schlecht geplant oder unsauber umgesetzt wird. Hier setzt die BAFA-Förderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung an.

Die energetische Fachplanung bildet die Grundlage für die technische Umsetzung: Sie übersetzt Anforderungen und Berechnungen in ein konkret umsetzbares Maßnahmenpaket. Die Baubegleitung sorgt dafür, dass diese Maßnahmen vor Ort fachgerecht umgesetzt, kontrolliert und dokumentiert werden.

Wann ist die Förderung möglich?

Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung ist nicht als eigenständige Maßnahme förderfähig, sondern nur in Verbindung mit bestimmten bereits geförderten Maßnahmen:

  • Anlagentechnik (z. B. Lüftung, Gebäudeautomation – ausgenommen Heiztechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung, gilt ausschließlich für Gebäudenetze bei Neubau, Umgestaltung oder Erweiterung 

Förderquote und Begrenzungen

Die Fachplanung und Baubegleitung wird großzügig bezuschusst:

  • Förderquote: 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Begrenzung: maximal 5 €/m² Nettogrundfläche
  • Obergrenze: 20.000 € pro Vorhaben

Die Kombination aus hoher Förderquote und klarer Obergrenze macht diese Maßnahme besonders attraktiv – insbesondere bei größeren Sanierungsvorhaben mit mehreren Gewerken.

Mit Enerfect sicher zur Förderung

Alle im Folgenden beschriebenen Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn sie von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) begleitet und dokumentiert werden. Enerfect ist als zertifiziertes Energieberatungsunternehmen offiziell in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet und erfüllt alle Voraussetzungen, um dich bei BAFA- und KfW-Vorhaben kompetent zu unterstützen.

Was bedeutet das für dich?

  • Wir prüfen deine Sanierungsmaßnahmen auf Förderfähigkeit
  • Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit dem BAFA
  • Wir dokumentieren alle Anforderungen normgerecht (z. B. nach DIN 18599)
  • Wir begleiten Planung, Umsetzung und Nachweise – technisch wie administrativ

3. Kombinationsmöglichkeiten mit KfW-Krediten

Die KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse lassen sich in vielen Fällen strategisch kombinieren, um eine optimale Förderstruktur zu schaffen – solange keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erfolgt. Hier ein Beispiel einer sinnvollen Kombination:

Einzelmaßnahme + Ergänzungskredit 

→ BAFA-Zuschuss für die Optimierung einer älteren Heizungsanlage (inkl. hydraulischem Abgleich, Pumpentausch)
→ KfW-Programm 523 als zinsgünstiger Kredit für die Restfinanzierung der Maßnahme, etwa bei großem Gebäudevolumen oder hohem Planungsaufwand

4. Fazit

Die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden ist weit mehr als eine Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Denn wer heute investiert, senkt nicht nur dauerhaft Betriebskosten und CO₂-Emissionen, sondern steigert auch den Wert, die Effizienz und die Zukunftsfähigkeit seiner Immobilie. Das BAFA bietet dafür ein starkes Förderinstrument mit attraktiven Zuschüssen – für Dämmmaßnahmen, moderne Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und digitale Gebäudeautomation. Wer zusätzlich KfW-Förderkredite clever kombiniert und frühzeitig eine qualifizierte Fachplanung einbezieht, sichert sich maximale wirtschaftliche Vorteile.

5. Enerfect unterstützt dich – von der Planung bis zur Förderung

Die Sanierung deines Nichtwohngebäudes ist eine strategische Investition in Zukunft, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. 

Mit Enerfect wird dein Projekt förderfähig und erfolgreich:

  • Ganzheitliche Energieberatung nach DIN 18599

  • Fördermittelberatung und Antragstellung aus einer Hand

  • Technische Planung & Umsetzung nach BEG EM

  • Begleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten

Ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung – wir holen das Maximum für dich raus.

Lass uns gemeinsam prüfen, welche Fördermöglichkeiten du nutzen kannst – unverbindlich und individuell auf dein Vorhaben abgestimmt.

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Moderne Glasfassade eines Nichtwohngebäudes mit Himmelsreflexion – Symbolbild für energieeffiziente Sanierung eines Nichtwohngebäudes.

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