Die Förderung bemisst sich auf 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, begrenzt durch eine maximale Fördersumme, die sich nach den jährlichen Netto-Energiekosten richtet:
- Für Antragsteller mit jährlichen Netto-Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die maximale Förderung 3.000 Euro.
- Für Antragsteller mit jährlichen Netto-Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro beträgt die maximale Förderung 600 Euro.
Der beauftragte Energieberater verschafft sich im Rahmen eines Ortstermins einen umfassenden Einblick in Ihr Unternehmen. Hierbei werden die eingesetzten Maschinen, die Gebäudesituation, der Energieverbrauch sowie relevante Prozessschritte analysiert, um Optimierungspotenziale aufzudecken.
Beispiele für solche Potenziale sind die Nutzung von Abwärme zur Kostensenkung oder der Einsatz energieeffizienterer Anlagentechnik. Hinweise auf einige Verbesserungsmaßnahmen können bereits während des Ortstermins erfolgen, während andere Maßnahmen erst nach sorgfältiger Datenkontrolle und Auswertung von Messergebnissen abgeleitet werden. Wir bieten Ihnen gern die Durchführung des Energieaudits an.