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KfW-Förderung für Nichtwohngebäude 2025: Alle Programme und Zuschüsse im Überblick

  • Autor:Christine Muscheid
  • Veröffentlicht am:08.06.2025
Modernes Bürogebäude mit Glasfassade unter blauem Himmel – Symbol für KfW-Förderung Nichtwohngebäude.

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Steigende Energiekosten, ambitionierte Klimaziele und neue gesetzliche Anforderungen stellen Unternehmen, Kommunen und Institutionen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnen staatliche Förderprogramme wie die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude attraktive Chancen: Wer jetzt in die energetische Sanierung oder den energieeffizienten Neubau investiert, profitiert nicht nur von dauerhaft niedrigeren Betriebskosten, sondern kann auch auf erhebliche finanzielle Unterstützung zurückgreifen.

Gerade im gewerblichen, öffentlichen und gemeinnützigen Bereich sind Gebäude häufig veraltet, ineffizient oder technisch überholt. Die KfW bietet gezielte Förderinstrumente – in Form von zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen und ergänzenden Maßnahmenförderungen –, um diese Herausforderungen strukturiert und wirtschaftlich anzugehen.

In diesem Ratgeber erfährst du, welche Programme es für Nichtwohngebäude gibt, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie du die KfW-Förderung Nichtwohngebäude strategisch nutzen kannst – egal, ob du planst zu sanieren, neu zu bauen oder bestehende Technik zu modernisieren.

Förderfähige Maßnahmen im Überblick

Wer heute ein Nichtwohngebäude saniert oder neu errichtet, hat die Möglichkeit, attraktive Fördermittel der KfW zu nutzen – vorausgesetzt, bestimmte Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandards werden eingehalten. Die KfW unterscheidet bei der Förderung zwischen drei zentralen Maßnahmenfeldern: energetische Sanierung, klimafreundlicher Neubau und Heizungsmodernisierung. Je nach Projektziel stehen unterschiedliche Programme zur Verfügung – mit zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen und ergänzenden Zuschüssen für Planung, Baubegleitung oder Nachhaltigkeitszertifizierung.

1. Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden (Kredit 263)

Für bestehende Nichtwohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, fördert die KfW alle Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäudestufe 70 oder besser führen. Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung von Dach, Fassade und Boden
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Optimierung oder Erneuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
  • Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Umfeldmaßnahmen, z. B. Rückbau, Entsorgung oder Wiederherstellung

Auch der Kauf eines bereits sanierten Effizienzgebäudes ist förderfähig – sofern die energetischen Maßnahmen im Kaufvertrag transparent ausgewiesen sind.

Zusatzförderung möglich für:

  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen
  • Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG)

Förderart: Kredit mit Tilgungszuschuss bis zu 35 % (je nach Effizienzstufe)

2. Klimafreundlicher Neubau (Kredit 299 & 596)

Auch beim Neubau eines Nichtwohngebäudes lässt sich die KfW-Förderung Nichtwohngebäude gezielt nutzen. Förderfähig sind Gebäude, die:

  • mindestens Effizienzgebäudestandard 40 erreichen
  • mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert werden (PLUS oder PREMIUM)
  • keine fossilen Energieträger wie Öl, Gas oder Biomasse zur Beheizung nutzen

Unterschieden wird zwischen:

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Standardförderung)
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Kredit 596) für besonders wirtschaftliche Projekte

Gefördert werden u. a.:

  • Neubau und Erstkauf des Gebäudes (inkl. Nebenkosten)
  • Erstellung von Nachhaltigkeitsanalysen und Lebenszyklusbewertungen
  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderart: Kredit bis zu 2.000 €/m² oder max. 10 Mio. € je Projekt (bei QNG), mit zinsgünstigen Konditionen und langen Laufzeiten (Kredit 299)

Kredit bis zu 1.000 €/m² oder max. 5 Mio. € je Projekt, mit zinsgünstigen Konditionen und langen Laufzeiten (Kredit 596)

3. Heizungsmodernisierung im Bestand (Zuschuss 522)

Für bestehende Nichtwohngebäude mit veralteter Heiztechnik bietet die KfW in Kooperation mit dem BAFA einen separaten Investitionszuschuss:

Gefördert werden:

  • Solarthermische Anlagen
  • Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel
  • Emissionsarme Biomasseanlagen
  • Wasserstofffähige Heizsysteme und Brennstoffzellen
  • Anschluss an Gebäudenetze oder Wärmenetze

Voraussetzungen:

  • Gebäude muss älter als 5 Jahre sein
  • Hydraulischer Abgleich oder vergleichbare Systemoptimierung ist verpflichtend
  • Maßnahme muss den EE-Anteil oder die Effizienz des Systems steigern

Förderart:

  • Grundzuschuss bis zu 30 %
  • +5 % Bonus bei Wärmepumpen
  • +2.500 € Emissionszuschlag bei Biomasseanlagen
  • Max. Zuschusshöhe abhängig von der beheizten Nettogrundfläche

4. Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (Kredit 523)

Nicht jede Maßnahme erfordert ein vollständiges Sanierungskonzept – manchmal reicht eine gezielte Einzelmaßnahme aus, z. B. Dämmung oder eine Lüftungsoptimierung. Wenn hierfür ein BAFA- oder KfW-Zuschuss bereits bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, kann der Ergänzungskredit 523 genutzt werden, um diese Kosten zwischenzufinanzieren oder die Liquidität zu sichern.

Gefördert wird:

  • Jede Einzelmaßnahme, für die ein gültiger Zuschussbescheid nach BEG EM (ab 01.01.2024) vorliegt
  • Auch die Kombination mehrerer Zuschüsse (BAFA + KfW) ist zulässig
  • Kredit kann bis zu 12 Monate nach Bewilligung des Zuschusses beantragt werden

Förderart: Kredit bis max. 5 Mio. €, keine Mindestgrenze
Konditionen: Ab 3,45 % effektiver Jahreszins, frei wählbare Laufzeiten, volle Auszahlung

Geeignet für:

Unternehmen, Einzelunternehmer, Körperschaften, Vereine, Kirchen, Wohnungsbaugenossenschaften und andere juristische Personen, die ihre Maßnahmen flexibel finanzieren möchten

5. Zuschuss für kommunale Sanierungsprojekte (Zuschuss 464)

Zuschuss 464 richtet sich gezielt an kommunale Träger, die Nichtwohngebäude umfassend zum Effizienzgebäude sanieren möchten.

Gefördert wird:

  • Die Komplettsanierung kommunaler Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude
  • Der Kauf frisch sanierter Effizienzgebäude
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche zu Wohnfläche (z. B. in sozialen Einrichtungen)

Nicht gefördert werden Einzelmaßnahmen (z. B. nur Fenstertausch oder Heizung), wenn kein Effizienzgebäudestandard erreicht wird – hierfür ist das BAFA zuständig.

Förderart:

  • Zuschuss bis zu 5 Mio. € pro Vorhaben (Nichtwohngebäude)
  • Keine Rückzahlungspflicht
  • Zusatzförderung möglich (z. B. für Baubegleitung)

Zielgruppe:

  • Kommunen, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, kommunale Eigenbetriebe

Maßnahmen umsetzen – Förderung nutzen

Du möchtest dein Nichtwohngebäude energetisch auf den neuesten Stand bringen – weißt aber nicht, wo du anfangen sollst?

Enerfect unterstützt dich bei jedem Schritt: von der ersten Maßnahmenskizze über die technische Planung bis hin zur optimalen Nutzung der passenden KfW- oder BAFA-Förderprogramme.

BAFA-Alternativen und Kombinationsmöglichkeiten

Die KfW ist nicht die einzige Anlaufstelle für Fördergelder rund um energieeffiziente Nichtwohngebäude. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) attraktive Zuschüsse – insbesondere dann, wenn keine umfassende Sanierung geplant ist oder eine kreditunabhängige Förderung gewünscht wird.

Was fördert das BAFA konkret?

Im Mittelpunkt stehen einzelne energetische Maßnahmen, die direkt die Effizienz des Gebäudes verbessern. Dazu gehören:

  • Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Technische Anlagen (ohne Heizung): z. B. Lüftungsanlagen, Kältetechnik oder Gebäudeautomation
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, hocheffiziente Heizungspumpen, Regelungstechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung: Förderung durch gelistete Energieeffizienz-Expert:innen für Planung, Kontrolle und Nachweisführung

KfW und BAFA clever kombinieren

Viele Bauherren fragen sich: Kann ich KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse gleichzeitig nutzen?
Die Antwort: Ja – aber nur für getrennte Maßnahmen.

Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen, aber unterschiedliche Maßnahmen können aufgeteilt und gezielt gefördert werden.

 Beispiele für sinnvolle Kombinationen:

  • Bestandssanierung mit Anbau:
    BAFA-Zuschuss für die Sanierung der Gebäudehülle im Altbau
    KfW-Programm 299 für den klimafreundlichen Neubau eines Anbaus (> 50 m²)
  • Einzelmaßnahme plus Ergänzungskredit:
    BAFA-Zuschuss für eine Heizungsoptimierung
    KfW-Programm 523 als zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung der Restkosten

Tipp: In solchen Fällen lohnt sich der frühe Kontakt zu einer Energieeffizienz-Expert:in, um Förderwege strategisch zu planen.

Fördermöglichkeiten strukturiert nutzen – mit Enerfect als Partner

Die Kombination aus BAFA-Zuschüssen und KfW-Krediten eröffnet vielfältige Förderwege – vorausgesetzt, Maßnahmen, Fristen und Antragsprozesse sind sauber aufeinander abgestimmt.

Enerfect unterstützt dich dabei mit fundierter Planung und fördertechnischer Kompetenz:

  • Identifikation geeigneter Förderprogramme für dein Vorhaben
  • Strukturierte Trennung und Abstimmung förderfähiger Maßnahmen
  • Technische Planung nach geltenden Standards
  • Vollständige Begleitung bei Antragstellung und Nachweisen

So profitierst du nicht nur von optimaler Förderung, sondern auch von Planungssicherheit und klarer Projektstruktur.

Was du bei der Antragstellung beachten musst

Damit die Förderung gelingt, sind einige Grundregeln zu beachten:

  • Einbindung von Fachleuten erforderlich
    Viele Förderungen setzen voraus, dass ein bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte eingebunden ist – etwa für Planung, Nachweise oder QNG-Zertifizierungen.
  • Förderfähige Kosten im Blick behalten
    BAFA und KfW fördern nur definierte Kostentypen. Dazu gehören u. a. Bauleistungen, Planung, Zertifizierung – nicht aber Eigenleistungen oder gebrauchte Bauteile. Die Fördergrenzen richten sich oft nach der Netto-Grundfläche oder Maßnahmeart.

Fazit

Die Kombination aus KfW-Krediten und BAFA-Zuschüssen eröffnet flexible Wege zur Finanzierung energetischer Maßnahmen an Nichtwohngebäuden. Während die KfW besonders bei ganzheitlichen Neubau- oder Sanierungsvorhaben punktet, ist das BAFA stark bei zielgerichteten Einzelmaßnahmen mit direktem Zuschuss.

Förderung sichern. Maßnahmen planen. Mit Enerfect.

Du willst dein Nichtwohngebäude energetisch sanieren oder neu bauen – und dabei das Maximum aus der KfW- oder BAFA-Förderung herausholen?

Enerfect begleitet dich ganzheitlich:
✔ bei der Auswahl und Beantragung der passenden Förderprogramme
✔ und bei der technischen Planung aller Maßnahmen – von Dämmung über Anlagentechnik bis hin zur Heizungsmodernisierung.

Zertifiziert. Unabhängig. Persönlich.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur KfW-Förderung Nichtwohngebäude

Was genau ist die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude?

Die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude umfasst verschiedene Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die energetische Sanierungen, klimafreundliche Neubauten, Heizungsmodernisierungen und Einzelmaßnahmen unterstützen – mit zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen oder direkten Zuschüssen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduktion von CO₂-Emissionen.

Welche KfW-Programme gelten für Nichtwohngebäude?

Die wichtigsten Programme sind:

  • Kredit 263: Sanierung zum Effizienzgebäude
  • Kredit 299 / 596: Klimafreundlicher Neubau (mit und ohne QNG)
  • Zuschuss 522: Heizungsförderung für Unternehmen
  • Kredit 523: Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen
  • Zuschuss 464: Kommunale Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

 Kann ich KfW-Förderung und BAFA-Zuschüsse kombinieren?

Ja, aber nur bei getrennten Maßnahmen.

Beispiel: BAFA-Zuschuss für Heizungsoptimierung + KfW-Kredit 263 für Sanierung der Gebäudehülle.
Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.

Modernes Bürogebäude mit Glasfassade unter blauem Himmel – Symbol für KfW-Förderung Nichtwohngebäude.

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