Steigende Energiekosten, ambitionierte Klimaziele und neue gesetzliche Anforderungen stellen Unternehmen, Kommunen und Institutionen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnen staatliche Förderprogramme wie die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude attraktive Chancen: Wer jetzt in die energetische Sanierung oder den energieeffizienten Neubau investiert, profitiert nicht nur von dauerhaft niedrigeren Betriebskosten, sondern kann auch auf erhebliche finanzielle Unterstützung zurückgreifen.
Gerade im gewerblichen, öffentlichen und gemeinnützigen Bereich sind Gebäude häufig veraltet, ineffizient oder technisch überholt. Die KfW bietet gezielte Förderinstrumente – in Form von zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen und ergänzenden Maßnahmenförderungen –, um diese Herausforderungen strukturiert und wirtschaftlich anzugehen.
In diesem Ratgeber erfährst du, welche Programme es für Nichtwohngebäude gibt, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie du die KfW-Förderung Nichtwohngebäude strategisch nutzen kannst – egal, ob du planst zu sanieren, neu zu bauen oder bestehende Technik zu modernisieren.
Wer heute ein Nichtwohngebäude saniert oder neu errichtet, hat die Möglichkeit, attraktive Fördermittel der KfW zu nutzen – vorausgesetzt, bestimmte Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandards werden eingehalten. Die KfW unterscheidet bei der Förderung zwischen drei zentralen Maßnahmenfeldern: energetische Sanierung, klimafreundlicher Neubau und Heizungsmodernisierung. Je nach Projektziel stehen unterschiedliche Programme zur Verfügung – mit zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen und ergänzenden Zuschüssen für Planung, Baubegleitung oder Nachhaltigkeitszertifizierung.
Für bestehende Nichtwohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, fördert die KfW alle Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäudestufe 70 oder besser führen. Dazu gehören unter anderem:
Auch der Kauf eines bereits sanierten Effizienzgebäudes ist förderfähig – sofern die energetischen Maßnahmen im Kaufvertrag transparent ausgewiesen sind.
Zusatzförderung möglich für:
Förderart: Kredit mit Tilgungszuschuss bis zu 35 % (je nach Effizienzstufe)
Auch beim Neubau eines Nichtwohngebäudes lässt sich die KfW-Förderung Nichtwohngebäude gezielt nutzen. Förderfähig sind Gebäude, die:
Unterschieden wird zwischen:
Gefördert werden u. a.:
Förderart: Kredit bis zu 2.000 €/m² oder max. 10 Mio. € je Projekt (bei QNG), mit zinsgünstigen Konditionen und langen Laufzeiten (Kredit 299)
Kredit bis zu 1.000 €/m² oder max. 5 Mio. € je Projekt, mit zinsgünstigen Konditionen und langen Laufzeiten (Kredit 596)
Für bestehende Nichtwohngebäude mit veralteter Heiztechnik bietet die KfW in Kooperation mit dem BAFA einen separaten Investitionszuschuss:
Gefördert werden:
Voraussetzungen:
Förderart:
Nicht jede Maßnahme erfordert ein vollständiges Sanierungskonzept – manchmal reicht eine gezielte Einzelmaßnahme aus, z. B. Dämmung oder eine Lüftungsoptimierung. Wenn hierfür ein BAFA- oder KfW-Zuschuss bereits bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, kann der Ergänzungskredit 523 genutzt werden, um diese Kosten zwischenzufinanzieren oder die Liquidität zu sichern.
Gefördert wird:
Förderart: Kredit bis max. 5 Mio. €, keine Mindestgrenze
Konditionen: Ab 3,45 % effektiver Jahreszins, frei wählbare Laufzeiten, volle Auszahlung
Geeignet für:
Unternehmen, Einzelunternehmer, Körperschaften, Vereine, Kirchen, Wohnungsbaugenossenschaften und andere juristische Personen, die ihre Maßnahmen flexibel finanzieren möchten
Zuschuss 464 richtet sich gezielt an kommunale Träger, die Nichtwohngebäude umfassend zum Effizienzgebäude sanieren möchten.
Gefördert wird:
Nicht gefördert werden Einzelmaßnahmen (z. B. nur Fenstertausch oder Heizung), wenn kein Effizienzgebäudestandard erreicht wird – hierfür ist das BAFA zuständig.
Förderart:
Zielgruppe:
Du möchtest dein Nichtwohngebäude energetisch auf den neuesten Stand bringen – weißt aber nicht, wo du anfangen sollst?
Enerfect unterstützt dich bei jedem Schritt: von der ersten Maßnahmenskizze über die technische Planung bis hin zur optimalen Nutzung der passenden KfW- oder BAFA-Förderprogramme.
Die KfW ist nicht die einzige Anlaufstelle für Fördergelder rund um energieeffiziente Nichtwohngebäude. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) attraktive Zuschüsse – insbesondere dann, wenn keine umfassende Sanierung geplant ist oder eine kreditunabhängige Förderung gewünscht wird.
Im Mittelpunkt stehen einzelne energetische Maßnahmen, die direkt die Effizienz des Gebäudes verbessern. Dazu gehören:
Viele Bauherren fragen sich: Kann ich KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse gleichzeitig nutzen?
Die Antwort: Ja – aber nur für getrennte Maßnahmen.
Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen, aber unterschiedliche Maßnahmen können aufgeteilt und gezielt gefördert werden.
Tipp: In solchen Fällen lohnt sich der frühe Kontakt zu einer Energieeffizienz-Expert:in, um Förderwege strategisch zu planen.
Die Kombination aus BAFA-Zuschüssen und KfW-Krediten eröffnet vielfältige Förderwege – vorausgesetzt, Maßnahmen, Fristen und Antragsprozesse sind sauber aufeinander abgestimmt.
Enerfect unterstützt dich dabei mit fundierter Planung und fördertechnischer Kompetenz:
So profitierst du nicht nur von optimaler Förderung, sondern auch von Planungssicherheit und klarer Projektstruktur.
Damit die Förderung gelingt, sind einige Grundregeln zu beachten:
Die Kombination aus KfW-Krediten und BAFA-Zuschüssen eröffnet flexible Wege zur Finanzierung energetischer Maßnahmen an Nichtwohngebäuden. Während die KfW besonders bei ganzheitlichen Neubau- oder Sanierungsvorhaben punktet, ist das BAFA stark bei zielgerichteten Einzelmaßnahmen mit direktem Zuschuss.
Du willst dein Nichtwohngebäude energetisch sanieren oder neu bauen – und dabei das Maximum aus der KfW- oder BAFA-Förderung herausholen?
Enerfect begleitet dich ganzheitlich:
✔ bei der Auswahl und Beantragung der passenden Förderprogramme
✔ und bei der technischen Planung aller Maßnahmen – von Dämmung über Anlagentechnik bis hin zur Heizungsmodernisierung.
Zertifiziert. Unabhängig. Persönlich.
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Die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude umfasst verschiedene Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die energetische Sanierungen, klimafreundliche Neubauten, Heizungsmodernisierungen und Einzelmaßnahmen unterstützen – mit zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen oder direkten Zuschüssen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduktion von CO₂-Emissionen.
Die wichtigsten Programme sind:
Ja, aber nur bei getrennten Maßnahmen.
Beispiel: BAFA-Zuschuss für Heizungsoptimierung + KfW-Kredit 263 für Sanierung der Gebäudehülle.
Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.