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Neustart Förderung Energieberatung in Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • Autor:Christine Muscheid
  • Veröffentlicht am:23.01.2024

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Nach der Aufhebung der Haushaltssperre 2023 bietet die erneuerte Förderung bis zu 80 % Zuschüsse für Energieberatungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, um Energieeffizienz und Klimaschutz voranzutreiben.

Die Energiewende und der Klimaschutz sind zentrale Themen unserer Zeit. Ein bedeutender Faktor dabei ist die Energieeffizienz von Gebäuden, die sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich erheblich zum Gesamtenergieverbrauch beitragen. In Deutschland wurde kürzlich die Förderung für Energieberatungen neu aufgelegt, um Hausbesitzer und Betreiber von Nichtwohngebäuden bei der Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu unterstützen.

Nach der Aufhebung der Haushaltssperre 2023 setzt die Bundesregierung die BEG-Förderung fort, die sowohl den Neubau als auch die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen zur Modernisierung umfasst1.

Für Wohngebäude wurden die Zuschüsse ab dem 1. Juli 2023 direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt3. Die neue Richtlinie vom 31. Mai 2023 ersetzt die vorherige Regelung und bietet nun bis zu 80% des förderfähigen Beratungshonorars als Zuschuss, wobei der maximale Betrag bei 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegt3.

Auch für Nichtwohngebäude gibt es attraktive Fördermöglichkeiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt durch Zuschüsse zu einer Energieberatung, die Unternehmen dabei helfen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in die Planungs- und Bauphasen einzubeziehen2.

Trotz der vorübergehenden Haushaltssperre 2023, die einige Förderprogramme auf Eis legte2, hat Deutschland nun einen Neustart in der Förderung von Energieberatungen sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude vollzogen. Mit diesen Maßnahmen leistet Deutschland einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.

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