Seit dem 1. Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben. Doch was bedeutet das konkret für Kommunen? Welche Fristen gelten?
In diesem Beitrag erfährst du, wie die kommunale Wärmeplanung funktioniert, welche rechtlichen Grundlagen und Anforderungen zu beachten sind – und wie Enerfect Kommunen als zuverlässiger Partner von der Analyse bis zur Umsetzung begleitet.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das zentrale Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung systematisch auf Klimaneutralität und Versorgungssicherheit ausrichten. Anders als Strom lässt sich Wärme nur eingeschränkt über große Distanzen transportieren. Daher müssen Lösungen dezentral gedacht, lokal entwickelt und kommunal umgesetzt werden.
Kommunen nehmen in dieser Transformation eine Schlüsselrolle ein. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort, verfügen über raumplanerische Kompetenzen, stehen in engem Kontakt zur Bevölkerung und tragen eine Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 1. Januar 2024 hat die kommunale Wärmeplanung in Deutschland erstmals eine einheitliche gesetzliche Grundlage auf Bundesebene erhalten. Was zuvor nur in einzelnen Bundesländern verpflichtend war, gilt nun für alle Städte und Gemeinden: Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird zur Pflicht – mit klar definierten Fristen, methodischen Vorgaben und verbindlichen Zielen.
Ziel des Gesetzgebers ist es, den strukturellen Umbau der Wärmeversorgung strategisch zu steuern – lokal und datenbasiert. Die kommunale Wärmeplanung bildet dabei die Grundlage für alle zukünftigen Investitionen in die Wärmeinfrastruktur und schafft die dringend benötigte Planungssicherheit für Bürger:innen, Unternehmen und Energieversorger.
Zudem ist die KWP mit anderen Rechtsvorgaben, insbesondere dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), eng verbunden: Das GEG schreibt vor, dass neue Heizsysteme künftig zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Damit solche Systeme sinnvoll geplant und umgesetzt werden können, muss die Versorgungslage vor Ort transparent und vorausschauend geklärt sein – genau hier setzt die kommunale Wärmeplanung an.
Das Wärmeplanungsgesetz definiert gestaffelte Umsetzungsfristen je nach Einwohnerzahl der Kommune. Stichtag für die Einteilung ist der 1. Januar 2024:
Gemeindegröße | Frist zur Fertigstellung | Besonderheiten |
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Kleinere Gemeinden erhalten somit mehr Zeit und dürfen unter Umständen vereinfachte Verfahren anwenden – abhängig von der Ausgestaltung durch die Bundesländer.
Obwohl das Wärmeplanungsgesetz ein Bundesgesetz ist, obliegt die konkrete Umsetzung den Bundesländern. Sie regeln unter anderem:
Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg (bereits seit 2020 mit Wärmeplanungspflicht für Städte über 20.000 Einwohner), Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gelten als Vorreiter und bringen eigene Erfahrungen und Regelungen in die bundesweite Umsetzung ein.
Die formalen und inhaltlichen Mindeststandards der kommunalen Wärmeplanung ergeben sich aus den §§ 14–22 des Wärmeplanungsgesetzes. Jeder Wärmeplan muss mindestens folgende Elemente enthalten:
Zudem besteht eine Pflicht zur regelmäßigen Fortschreibung alle fünf Jahre, um den Plan an technische, rechtliche und strukturelle Entwicklungen anzupassen.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine komplexe, gesetzlich verpflichtende und zugleich strategisch richtungsweisende Aufgabe für Städte und Gemeinden. Enerfect unterstützt Kommunen dabei ganzheitlich – von der Analyse über die Strategie bis hin zur Umsetzung. Als erfahrener und unabhängiger Energieberater bietet Enerfect sowohl technisches Know-how als auch umfassende Förderkompetenz.
Ein zentraler Baustein jeder kommunalen Wärmeplanung ist die fundierte Bestandsaufnahme. Enerfect führt diese auf Basis etablierter Normen durch:
Enerfect nutzt Building Information Modeling (BIM), um energetische Daten, bauliche Strukturen und technische Infrastrukturen intelligent zu verknüpfen.
Viele Kommunen stehen vor der Herausforderung, Fördermittel richtig zu beantragen und effizient einzusetzen. Enerfect bietet hier gezielte Unterstützung:
Die kommunale Wärmeplanung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein Schlüssel zur energetischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Sie schafft die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, stärkt die regionale Wertschöpfung und erhöht die Unabhängigkeit von fossilen Energien.
Doch der Weg dorthin ist anspruchsvoll: rechtliche Anforderungen, technische Komplexität, Förderstrukturen und Beteiligungsprozesse erfordern gezielte Fachkenntnis und strategische Koordination. Genau hier setzt Enerfect an – als erfahrener, unabhängiger Partner, der Kommunen von der ersten Analyse bis zur Umsetzung begleitet.
Mit normgerechten Bestandsanalysen, BIM-gestützter Planung, fundierter Fördermittelberatung und der Koordination aller relevanten Akteure begleitet Enerfect Kommunen dabei, konkrete Lösungen zu entwickeln.
Die KWP ist ein gesetzlich vorgeschriebener, strategischer Prozess, mit dem Kommunen ihre Wärmeversorgung klimaneutral und zukunftsfähig gestalten. Ziel ist es, bis spätestens 2045 den Wärmesektor vollständig von fossilen Energien zu entkoppeln.
Alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind betroffen. Die Fristen richten sich nach der Einwohnerzahl:
Über 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2026
Unter 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2028
Unter 10.000 Einwohner: bis 30. Juni 2028, aber mit vereinfachtem Verfahren möglich
Zu den häufigsten Hürden gehören:
Enerfect begleitet Kommunen entlang des gesamten Prozesses:
Ja – gerade kleine und mittlere Gemeinden profitieren von der strukturierten, externen Unterstützung durch Enerfect.