← Zur Beitragsübersicht

Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab dem 1. Januar 2024

  • Autor:Christine Muscheid
  • Veröffentlicht am:26.09.2023
enerfect-default-avtar-img

Inhaltsverzeichnis

Diesen Beitrag teilen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, während im Bestand keine Pflicht zum Heizungstausch besteht, außer bei irreparablen Schäden.

Neubau

(Bauantrag ab dem 01.01.2024)

Im Neubaugebiet:
Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien!

Außerhalb eines Neubaugebietes:
Heizung mit mindestens 65% Erneuerbare Energien frühstens ab 2026!

Bestand

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren:
Kein Heizungstausch vorgeschrieben!

Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich:
Es gelten pragmatische Übergangslösungen. Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen!

Inhaltsverzeichnis

Diesen Beitrag teilen

Weitere relevante Beiträge

enerfect-aerial-view-apartment-buildings
26.12.2024

Energieberatung für Nichtwohngebäude – Was ist wichtig?

Eine fundierte Energieberatung bildet die Grundlage für effiziente und kostensparende Gebäudeplanung. Erfahre, warum eine unabhängige…

Weiterlesen
12.07.2024

Warum Energieberatung für Nichtwohngebäude wichtig ist

Eine professionelle Energieberatung senkt Energiekosten, verbessert die Umweltbilanz, erfüllt gesetzliche Vorgaben und steigert den Wert…

Weiterlesen
23.01.2024

Neustart Förderung Energieberatung in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Nach der Aufhebung der Haushaltssperre 2023 bietet die erneuerte Förderung bis zu 80 % Zuschüsse…

Weiterlesen