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Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab dem 1. Januar 2024

  • Autor:Christine Muscheid
  • Veröffentlicht am:26.09.2023

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Ab dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, während im Bestand keine Pflicht zum Heizungstausch besteht, außer bei irreparablen Schäden.

(Bauantrag ab dem 01.01.2024)

Im Neubaugebiet:
Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien!

Außerhalb eines Neubaugebietes:
Heizung mit mindestens 65% Erneuerbare Energien frühstens ab 2026!

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren:
Kein Heizungstausch vorgeschrieben!

Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich:
Es gelten pragmatische Übergangslösungen. Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen!

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