Ab dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, während im Bestand keine Pflicht zum Heizungstausch besteht, außer bei irreparablen Schäden.
(Bauantrag ab dem 01.01.2024)
Im Neubaugebiet:
Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien!
Außerhalb eines Neubaugebietes:
Heizung mit mindestens 65% Erneuerbare Energien frühstens ab 2026!
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren:
Kein Heizungstausch vorgeschrieben!
Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich:
Es gelten pragmatische Übergangslösungen. Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen!