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KfW-Förderung 2025 für Heizungen: Das musst du jetzt wissen

  • Autor:Christine Muscheid
  • Veröffentlicht am:07.06.2025
Symbolisches Miniaturhaus vor Heizkörper, eingewickelt in eine Decke – steht für energetische Sanierung und Heizungsmodernisierung mit KfW-Förderung 2025.

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Seit 2024 wird die Heizungsförderung im Gebäudebestand zentral über die KfW abgewickelt – mit Zuschüssen von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für private Eigentümer:innen. Auch Unternehmen und Kommunen profitieren über eigene Programme von attraktiven Fördermöglichkeiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was förderfähig ist, welche Bedingungen gelten und wie Sie die Förderung sicher nutzen.

Was bedeutet KfW-Förderung für Heizungen?

Die KfW-Förderung für Heizungen ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Wärmewende im Gebäudebestand voranzutreiben. Wer seine alte fossile Heizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt – etwa durch eine Wärmepumpe oder eine moderne Biomasseheizung – kann seit 2024/2025 auf attraktive Zuschüsse bauen. Dabei unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Eigentümer:innen und Investoren mit teils erheblichen Fördermitteln – je nach Zielgruppe sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.

Im Mittelpunkt steht das Programm KfW-Zuschuss 458 für Privatpersonen. Förderfähig sind nicht nur moderne Heiztechniken, sondern auch begleitende Maßnahmen wie die Planung, Antragstellung und energetische Baubegleitung durch qualifizierte Energieberater.

Auch Unternehmen, Kommunen und Contractoren können von speziellen Förderprogrammen profitieren. Für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand stehen dafür eigene Zuschüsse bereit – mit Fördersätzen von bis zu 35 % der Investitionskosten.

Unabhängig davon, ob privat, gewerblich oder kommunal: Wer seine Heiztechnik jetzt zukunftssicher aufstellen möchte, sollte die passenden KfW-Programme frühzeitig prüfen und sich bei der Umsetzung fachlich begleiten lassen.

Welche Heizsysteme sind förderfähig?

Nicht jede neue Heizung qualifiziert sich automatisch für die KfW-Förderung für Heizungen. Gefördert werden ausschließlich klimafreundliche, effiziente Systeme, die zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen und den aktuellen technischen Standards entsprechen. Die Auswahl an förderfähigen Heiztechnologien ist dabei breit, aber klar geregelt.

Förderfähige Heizsysteme im Überblick:

  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdreich)
    Förderwürdig sind Modelle mit natürlichen Kältemitteln und Nutzung von Umweltwärme aus Wasser, Erdreich oder Abwasser – hier gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 %.
  • Biomasseheizungen
    Z. B. Pellet- oder Hackschnitzelheizungen mit modernen Feinstaubfiltern. Diese Systeme eignen sich vor allem für größere Gebäude oder Sanierungen im ländlichen Raum.
  • Biomasseheizungen
    Z. B. Pellet- oder Hackschnitzelheizungen mit modernen Feinstaubfiltern. Diese Systeme eignen sich vor allem für größere Gebäude oder Sanierungen im ländlichen Raum.
  • Brennstoffzellenheizungen
    Eine vergleichsweise neue Technologie, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt und hohe Wirkungsgrade bietet.
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
    Auch der Umstieg auf Nah- oder Fernwärme gilt als förderfähig – vorausgesetzt, das Netz basiert auf erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.
  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsausfall
    Sogar temporäre Lösungen (z. B. bei einem Ausfall im Winter) können förderfähig sein – sofern die endgültige Maßnahme förderkonform geplant ist.

Voraussetzungen für die KfW-Förderung

Die KfW-Förderung für Heizungen kann eine erhebliche finanzielle Entlastung bei der Heizungsmodernisierung bedeuten – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Viele Förderanträge scheitern nicht am technischen System, sondern an formalen Fehlern.

Grundlegende Voraussetzungen

  • Die Maßnahme muss der Erneuerung einer bestehenden Heizungsanlage dienen
    Neubauten sind in diesem Förderprogramm nicht enthalten – der Fokus liegt auf dem Austausch alter Heizungen im Gebäudebestand.
  • Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
    Wer erst bestellt oder mit der Installation beginnt und danach den Antrag stellt, hat keinen Anspruch auf Förderung. Ausnahme: Energieberatung und Fachplanung dürfen vor Antragstellung erfolgen.
  • Die neue Heizung muss den technischen Mindestanforderungen entsprechen
    Diese sind in den entsprechenden Förderrichtlinien und technischen Merkblättern der KfW festgelegt – z. B. zur Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen, zu Emissionswerten bei Biomasseanlagen etc.
  • Einbindung eines Fachunternehmens ist Pflicht
    Die Maßnahme muss von einem eingetragenen Handwerksbetrieb durchgeführt und nach Abschluss bestätigt werden.

Wir unterstützen dich bei der KfW-Förderung für Heizungen

Besonders bei komplexeren Vorhaben ist eine fachlich fundierte Begleitung durch einen Energieberater sinnvoll – und in Teilen auch vorgeschrieben. Bei Enerfect übernehmen wir nicht nur die energetische Analyse, sondern stellen auch sicher, dass alle Anforderungen der KfW erfüllt sind.

Förderprogramme im Überblick

Die KfW-Förderung für Heizungen ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Seit 2024 ist die Zuständigkeit für direkte Zuschüsse von der BAFA auf die KfW übergegangen. Je nach Zielgruppe stehen unterschiedliche Programme mit attraktiven Konditionen zur Verfügung.

Für Privatpersonen: KfW-Zuschuss 458

Dieses Programm richtet sich an Eigentümer:innen von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum. Gefördert wird der Austausch veralteter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen – etwa Wärmepumpen, Solarthermie, Brennstoffzellen oder Fernwärmeanschlüsse.

Förderhöhe:

  • Bis zu 30.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit
  • Zuschüsse von bis zu 70 % (Grundförderung + Boni)

Boni im Überblick

Um gezielte Anreize zu setzen, bietet die KfW zusätzliche Bonusförderungen, die auf die Grundförderung (30 %) aufgeschlagen werden können:

Bonusart Zusätzlicher Zuschuss Voraussetzung
Effizienzbonus +5 % Nutzung natürlicher Kältemittel oder Umweltwärme
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % Austausch alter fossiler Heizungen (z. B. Öl, Gas, Kohle) bis Ende 2028
Einkommensbonus +30 % Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €, selbstgenutztes Wohneigentum

Hinweis:
 Die Boni sind kumulativ kombinierbar, jedoch gedeckelt bei insgesamt 70 % Zuschuss.

Zusätzlich möglich: der Ergänzungskredit 358/359 mit bis zu 120.000 € je Wohneinheit – z. B. zur Zwischenfinanzierung.

Für Unternehmen: Zuschüsse 459 und 522

Unternehmen, Contractoren und Investoren erhalten separate Zuschüsse für klimafreundliche Heizungsmaßnahmen:

  • KfW-Zuschuss 459: für Maßnahmen in Wohngebäuden
  • KfW-Zuschuss 522: für Maßnahmen in Nichtwohngebäuden

Förderhöhe:

  • Bis zu 35 % Zuschuss auf förderfähige Investitionskosten
  • Für den Einbau neuer Heizsysteme, inklusive Fachplanung

Optional: Ergänzungskredit 523 für Nichtwohngebäude

Für Kommunen: Zuschuss 422

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände profitieren vom Zuschuss 422, der Investitionen in bestehende kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude fördert.

Förderhöhe:

  • Bis zu 35 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Vertragsabschluss mit aufschiebender/auflösender Bedingung erforderlich
  • Umsetzung muss innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgen

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Energieberatung: Förderung durch das BAFA für individuelle Sanierungsfahrpläne und Fachplanung
  • Kombinationsförderungen: Zuschüsse + Ergänzungskredit möglich

Förderprogramme sind komplex, antragsabhängig und verändern sich regelmäßig. Deshalb ist es entscheidend, die richtige Maßnahme mit dem passenden Programm zu kombinieren. Enerfect berät Sie individuell, prüft alle Fördermöglichkeiten und erstellt ein passgenaues Konzept – individuell auf Ihre Immobilie, Ihr Budget und Ihre Pläne.

Fazit

Die KfW-Förderung für Heizungen bietet 2025 eine einmalige Gelegenheit, alte, ineffiziente Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen und dabei erhebliche Zuschüsse zu erhalten. Ob Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Fernwärmeanschluss: Wer jetzt modernisiert, investiert nicht nur in nachhaltige Energieeffizienz, sondern profitiert auch von staatlicher Unterstützung von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Allerdings zeigt die Praxis: Der Weg zur Förderung ist kein Selbstläufer. Technische Anforderungen, formale Vorgaben und der richtige Zeitpunkt der Antragstellung erfordern Fachkenntnis und sorgfältige Planung. Fehler führen schnell zum Verlust wertvoller Zuschüsse.

Als zertifizierter und unabhängiger Energieberater begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der energetischen Bestandsaufnahme über die Auswahl der richtigen Technik bis zur fertigen Antragstellung.

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FAQ – KfW-Förderung 2025 für Heizungen

Ist die BAFA-Förderung für Heizungen mit der KfW kombinierbar?
Ja, aber nur für unterschiedliche Maßnahmen. Zum Beispiel kann der Heizungstausch über die KfW gefördert werden, während eine Gebäudedämmung über die BAFA läuft. Für ein und dieselbe Maßnahme (z. B. Heizungsmodernisierung) darf nur eine Förderung beantragt werden. Insgesamt sind öffentliche Förderungen auf maximal 60 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Ein KfW-Ergänzungskredit ist zusätzlich zum Zuschuss möglich.

Wie lange ist die KfW-Förderung für Heizungen gültig?
Die KfW-Förderung für Heizungen ist derzeit ohne festgelegtes Enddatum verfügbar. Laut der Bundesregierung soll das Programm auch nach der Bundestagswahl weiterlaufen, Änderungen oder ein späteres Auslaufen sind jedoch politisch nicht ausgeschlossen.

Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nach Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit, um die Heizungsmodernisierung umzusetzen. Anschließend müssen alle Nachweise spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung bei der KfW eingereicht werden.

Kann ich von einer BAFA-Förderung zur KfW wechseln, wenn sich meine Planung ändert?
Ein Wechsel von der BAFA zur KfW ist grundsätzlich möglich – aber nur, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Ab dem 1. Januar 2025 gilt zusätzlich: Wer auf eine BAFA-Zusage verzichtet, muss sechs Monate warten, bevor für dasselbe Vorhaben ein KfW-Antrag gestellt werden kann.

Ist die KfW-Förderung für Heizungen gestoppt?
Nein. Die KfW-Förderung für Heizungen ist nicht gestoppt und weiterhin verfügbar. Der Zuschuss 458 für den Heizungstausch kann aktuell beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt kein festgelegtes Enddatum, allerdings können sich politische Rahmenbedingungen künftig ändern. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.

Was ist die KfW-Förderung 458 für Heizungen?
Die KfW-Förderung 458 ist ein Investitionszuschuss für Privatpersonen, die ihre alte Heizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem austauschen – z. B. Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Solarthermie. Gefördert werden sowohl die Technik als auch Planung, Einbau und Baubegleitung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Technologie, Einkommen und Austauschart. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn über das KfW-Portal gestellt werden.

Symbolisches Miniaturhaus vor Heizkörper, eingewickelt in eine Decke – steht für energetische Sanierung und Heizungsmodernisierung mit KfW-Förderung 2025.

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