Seit 2024 wird die Heizungsförderung im Gebäudebestand zentral über die KfW abgewickelt – mit Zuschüssen von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für private Eigentümer:innen. Auch Unternehmen und Kommunen profitieren über eigene Programme von attraktiven Fördermöglichkeiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was förderfähig ist, welche Bedingungen gelten und wie Sie die Förderung sicher nutzen.
Die KfW-Förderung für Heizungen ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Wärmewende im Gebäudebestand voranzutreiben. Wer seine alte fossile Heizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt – etwa durch eine Wärmepumpe oder eine moderne Biomasseheizung – kann seit 2024/2025 auf attraktive Zuschüsse bauen. Dabei unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Eigentümer:innen und Investoren mit teils erheblichen Fördermitteln – je nach Zielgruppe sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.
Im Mittelpunkt steht das Programm KfW-Zuschuss 458 für Privatpersonen. Förderfähig sind nicht nur moderne Heiztechniken, sondern auch begleitende Maßnahmen wie die Planung, Antragstellung und energetische Baubegleitung durch qualifizierte Energieberater.
Auch Unternehmen, Kommunen und Contractoren können von speziellen Förderprogrammen profitieren. Für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand stehen dafür eigene Zuschüsse bereit – mit Fördersätzen von bis zu 35 % der Investitionskosten.
Unabhängig davon, ob privat, gewerblich oder kommunal: Wer seine Heiztechnik jetzt zukunftssicher aufstellen möchte, sollte die passenden KfW-Programme frühzeitig prüfen und sich bei der Umsetzung fachlich begleiten lassen.
Nicht jede neue Heizung qualifiziert sich automatisch für die KfW-Förderung für Heizungen. Gefördert werden ausschließlich klimafreundliche, effiziente Systeme, die zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen und den aktuellen technischen Standards entsprechen. Die Auswahl an förderfähigen Heiztechnologien ist dabei breit, aber klar geregelt.
Die KfW-Förderung für Heizungen kann eine erhebliche finanzielle Entlastung bei der Heizungsmodernisierung bedeuten – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Viele Förderanträge scheitern nicht am technischen System, sondern an formalen Fehlern.
Grundlegende Voraussetzungen
Besonders bei komplexeren Vorhaben ist eine fachlich fundierte Begleitung durch einen Energieberater sinnvoll – und in Teilen auch vorgeschrieben. Bei Enerfect übernehmen wir nicht nur die energetische Analyse, sondern stellen auch sicher, dass alle Anforderungen der KfW erfüllt sind.
Die KfW-Förderung für Heizungen ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Seit 2024 ist die Zuständigkeit für direkte Zuschüsse von der BAFA auf die KfW übergegangen. Je nach Zielgruppe stehen unterschiedliche Programme mit attraktiven Konditionen zur Verfügung.
Dieses Programm richtet sich an Eigentümer:innen von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum. Gefördert wird der Austausch veralteter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen – etwa Wärmepumpen, Solarthermie, Brennstoffzellen oder Fernwärmeanschlüsse.
Förderhöhe:
Um gezielte Anreize zu setzen, bietet die KfW zusätzliche Bonusförderungen, die auf die Grundförderung (30 %) aufgeschlagen werden können:
Bonusart | Zusätzlicher Zuschuss | Voraussetzung |
---|---|---|
Effizienzbonus | +5 % | Nutzung natürlicher Kältemittel oder Umweltwärme |
Klimageschwindigkeitsbonus | +20 % | Austausch alter fossiler Heizungen (z. B. Öl, Gas, Kohle) bis Ende 2028 |
Einkommensbonus | +30 % | Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €, selbstgenutztes Wohneigentum |
Zusätzlich möglich: der Ergänzungskredit 358/359 mit bis zu 120.000 € je Wohneinheit – z. B. zur Zwischenfinanzierung.
Unternehmen, Contractoren und Investoren erhalten separate Zuschüsse für klimafreundliche Heizungsmaßnahmen:
Förderhöhe:
Optional: Ergänzungskredit 523 für Nichtwohngebäude
Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände profitieren vom Zuschuss 422, der Investitionen in bestehende kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude fördert.
Förderhöhe:
Förderprogramme sind komplex, antragsabhängig und verändern sich regelmäßig. Deshalb ist es entscheidend, die richtige Maßnahme mit dem passenden Programm zu kombinieren. Enerfect berät Sie individuell, prüft alle Fördermöglichkeiten und erstellt ein passgenaues Konzept – individuell auf Ihre Immobilie, Ihr Budget und Ihre Pläne.
Die KfW-Förderung für Heizungen bietet 2025 eine einmalige Gelegenheit, alte, ineffiziente Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen und dabei erhebliche Zuschüsse zu erhalten. Ob Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Fernwärmeanschluss: Wer jetzt modernisiert, investiert nicht nur in nachhaltige Energieeffizienz, sondern profitiert auch von staatlicher Unterstützung von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Allerdings zeigt die Praxis: Der Weg zur Förderung ist kein Selbstläufer. Technische Anforderungen, formale Vorgaben und der richtige Zeitpunkt der Antragstellung erfordern Fachkenntnis und sorgfältige Planung. Fehler führen schnell zum Verlust wertvoller Zuschüsse.
Als zertifizierter und unabhängiger Energieberater begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der energetischen Bestandsaufnahme über die Auswahl der richtigen Technik bis zur fertigen Antragstellung.
Ist die BAFA-Förderung für Heizungen mit der KfW kombinierbar?
Ja, aber nur für unterschiedliche Maßnahmen. Zum Beispiel kann der Heizungstausch über die KfW gefördert werden, während eine Gebäudedämmung über die BAFA läuft. Für ein und dieselbe Maßnahme (z. B. Heizungsmodernisierung) darf nur eine Förderung beantragt werden. Insgesamt sind öffentliche Förderungen auf maximal 60 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Ein KfW-Ergänzungskredit ist zusätzlich zum Zuschuss möglich.
Wie lange ist die KfW-Förderung für Heizungen gültig?
Die KfW-Förderung für Heizungen ist derzeit ohne festgelegtes Enddatum verfügbar. Laut der Bundesregierung soll das Programm auch nach der Bundestagswahl weiterlaufen, Änderungen oder ein späteres Auslaufen sind jedoch politisch nicht ausgeschlossen.
Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nach Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit, um die Heizungsmodernisierung umzusetzen. Anschließend müssen alle Nachweise spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung bei der KfW eingereicht werden.
Kann ich von einer BAFA-Förderung zur KfW wechseln, wenn sich meine Planung ändert?
Ein Wechsel von der BAFA zur KfW ist grundsätzlich möglich – aber nur, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Ab dem 1. Januar 2025 gilt zusätzlich: Wer auf eine BAFA-Zusage verzichtet, muss sechs Monate warten, bevor für dasselbe Vorhaben ein KfW-Antrag gestellt werden kann.
Ist die KfW-Förderung für Heizungen gestoppt?
Nein. Die KfW-Förderung für Heizungen ist nicht gestoppt und weiterhin verfügbar. Der Zuschuss 458 für den Heizungstausch kann aktuell beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt kein festgelegtes Enddatum, allerdings können sich politische Rahmenbedingungen künftig ändern. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.
Was ist die KfW-Förderung 458 für Heizungen?
Die KfW-Förderung 458 ist ein Investitionszuschuss für Privatpersonen, die ihre alte Heizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem austauschen – z. B. Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Solarthermie. Gefördert werden sowohl die Technik als auch Planung, Einbau und Baubegleitung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Technologie, Einkommen und Austauschart. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn über das KfW-Portal gestellt werden.