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KFN-Förderung 2025: Voraussetzungen und Tipps für Antragsteller

  • Autor:Christine Muscheid
  • Veröffentlicht am:30.05.2025
3D-Gebäudemodell am Bildschirm in einem Enerfect-Büro für Energieberatung zur KFN-Förderung.

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Die Bau- und Immobilienbranche steht vor einer zentralen Herausforderung: Wie lassen sich neue Gebäude wirtschaftlich planen und gleichzeitig konsequent klimafreundlich umsetzen? Genau hier setzt die KFN-Förderung (Klimafreundlicher Neubau) an.

KFN-Förderung – Klimafreundlich bauen mit staatlicher Unterstützung

Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Neubau energieeffizienter, zukunftssicherer Gebäude. Gefördert werden Vorhaben, die hohe energetische Standards erfüllen, vollständig auf fossile Energieträger verzichten und ihren CO₂-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus nachweisen können.

Für Bauherren bedeutet das: Wer frühzeitig nachhaltig plant und die technischen Anforderungen konsequent umsetzt, kann zinsgünstige Kredite in erheblicher Höhe erhalten – bis zu 2.000 € pro m² Nettogrundfläche bzw. maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben, bei Nachweis einer QNG-Zertifizierung sogar bis zu 3.000 €/m² und 15 Millionen Euro.

Für Kommunen und Landkreise besteht zusätzlich die Möglichkeit, Investitionszuschüsse zu beantragen – mit einem Zuschusssatz von 5,0 % bzw. 12,5 % bei QNG, bezogen auf die jeweils förderfähigen Kosten.

Für wen lohnt sich die KFN-Förderung?

Ob privater Bauherr, Unternehmen oder Kommune: Wer in einen hochwertigen, nachhaltigen Neubau investieren möchte, sollte die KFN-Förderung unbedingt prüfen. Besonders attraktiv ist das Programm für alle, die langfristig niedrige Betriebskosten, hohe Bauqualität und ein starkes Umweltprofil verbinden wollen – sei es beim Eigenheim, einem Mehrfamilienhaus oder einem innovativen Nichtwohngebäude.

Enerfect begleitet dein KFN-Projekt von Anfang an

Bei Enerfect unterstützen wir dich von Anfang an dabei, dein Neubauprojekt förderfähig, effizient und zukunftssicher zu gestalten.

Als erfahrene Energieberater kennen wir die Anforderungen genau:

  • Wir entwickeln ein energetisches Konzept, das den Effizienzhaus 40-Standard erfüllt.
  • Wir erstellen eine normgerechte Lebenszyklusanalyse (LCA).
  • Wir übernehmen die vollständige Vorbereitung für die KfW-Antragstellung – inklusive aller technischen Nachweise.

Ziel und Zweck der KFN-Förderung

Die KFN-Förderung ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um den Wandel hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand aktiv zu unterstützen. Angesichts der Tatsache, dass der Gebäudesektor in Deutschland noch immer einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch und an den CO₂-Emissionen hat, setzt die Förderung gezielt beim Neubau energieeffizienter und treibhausgasarmer Gebäude an.

Was die KFN-Förderung bezweckt

Ziel der KFN-Förderung ist es, Bauherren und Investoren dazu zu motivieren, ihre Neubauten von Beginn an auf Energieeffizienz, Klimaschutz und Zukunftsfähigkeit auszurichten. Dabei stehen insbesondere drei Aspekte im Mittelpunkt:

  • Energieeffizienz steigern: Neubauten sollen mindestens den Effizienzhaus 40-Standard erreichen, um dauerhaft niedrige Energieverbräuche zu gewährleisten.
  • Treibhausgasemissionen senken: Die Gebäude müssen vollständig auf fossile Energieträger verzichten. Der Nachweis der Emissionen erfolgt über eine Lebenszyklusanalyse (LCA) – von der Baustoffproduktion bis zum Rückbau.
  • Nachhaltiges Bauen fördern: Durch zusätzliche Anreize, wie etwa die QNG-Zertifizierung, wird eine ganzheitliche Bauweise gefördert, die ökologische, funktionale und soziale Kriterien berücksichtigt.

Was das für dein Bauvorhaben bedeutet

Wer die KFN-Förderung nutzen will, muss frühzeitig die richtigen Weichen stellen:

  • energetische Planung ab der Vorentwurfsphase,
  • Auswahl passender Heiz- und Gebäudetechnik,
  • strategische Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen in jeder Leistungsphase.
  • Enerfect hilft dabei, diesen Weg strukturiert zu gestalten – mit einem klaren Fokus auf Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit.

Förderfähige Maßnahmen im Rahmen der KFN-Förderung

Die KFN-Förderung unterstützt sowohl den Neubau als auch den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dabei wird nicht in einzelne Maßnahmen investiert, sondern in ganzheitlich geplante Gebäude, die strenge Anforderungen an Energieeffizienz, Emissionen und Nachhaltigkeit erfüllen.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden zwei Stufen klimafreundlicher Gebäude:

1. Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude

Diese Stufe ist erreicht, wenn:

  • der Effizienzhaus 40-Standard (EH 40) eingehalten wird,
  • keine fossilen oder biogenen Energieträger (z. B. Erdgas, Heizöl, Holzpellets) zur Wärmeerzeugung genutzt werden,
  • die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes unterhalb der festgelegten Grenzwerte liegen – gemäß den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS).

Ein formales QNG-Zertifikat ist für diese Stufe nicht erforderlich, wohl aber der rechnerische Nachweis der Emissionsgrenzen durch eine Lebenszyklusanalyse (LCA).

2. Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG

Für die höhere Förderstufe ist zusätzlich ein gültiges Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich. Dabei muss nachgewiesen werden, dass das Gebäude die Anforderungen des:

  • QNG-PLUS oder
  • QNG-PREMIUM

erfüllt. Diese Zertifizierung wird durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgestellt und umfasst weitergehende ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualitätskriterien.

Voraussetzungen im Überblick

Effizienzhaus 40-Standard

Das Gebäude darf maximal 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes (nach GEG) aufweisen. Dazu zählen:

  • Hochwärmegedämmte Gebäudehülle
  • Effiziente Fenster und luftdichte Ausführung
  • Energiesparende Haustechnik (Lüftung, Beleuchtung, Kühlung)

Keine fossilen oder biogenen Brennstoffe

Nicht erlaubt sind z. B.:

  • Gas- oder Ölheizungen
  • Pelletheizungen oder Hackschnitzelanlagen

Zulässig sind:

  • Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser)
  • Fernwärme aus erneuerbaren Quellen
  • Solarthermie oder Geothermie
  • Eigenstrom aus Photovoltaikanlagen

Lebenszyklusanalyse (LCA)

Die Emissionen des Gebäudes müssen nach DIN EN 15978 über alle Lebensphasen hinweg ermittelt werden: Herstellung, Nutzung, Instandhaltung, Rückbau. Nur wenn der Grenzwert für Treibhausgase unterschritten wird, ist eine Förderung möglich.

Auch förderfähig: Der Ersterwerb

Neben dem Neubau wird auch der Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohn- oder Nichtwohngebäudes gefördert – sofern dieser innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (§ 640 BGB) erfolgt und alle Anforderungen der jeweiligen Förderstufe erfüllt sind.

Fazit

Die KFN-Förderung bietet eine sinnvolle Möglichkeit, Neubauten von Anfang an nachhaltig, energieeffizient und zukunftsorientiert zu gestalten. Wer die Anforderungen – vom EH-40-Standard über den Verzicht auf fossile Energieträger bis hin zur Lebenszyklusanalyse – frühzeitig in die Planung integriert, profitiert nicht nur von attraktiven Finanzierungskonditionen, sondern schafft auch langfristige Vorteile in Betrieb, Werthaltigkeit und Klimabilanz.

Von der Planung bis zum Nachweis – alles aus einer Hand

Als erfahrene Energieberater begleiten wir dein Projekt vom Konzept bis zur Umsetzung – u. a. mit:

  • Optimierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik auf EH-40-Niveau
  • Beratung zur Auswahl geeigneter, förderkonformer Heiz- und Kühlsysteme
  • Erstellung der kompletten Lebenszyklusanalyse (LCA)
  • Unterstützung bei der QNG-Vorbereitung in Zusammenarbeit mit Auditoren
  • Dokumentation und Koordination aller Nachweise für die KfW
Jetzt beraten lassen

 

FAQ zur KFN-Förderung

Was ist die KFN-Förderung?

Die KFN-Förderung (Klimafreundlicher Neubau) ist ein Förderprogramm des Bundes, das durch die KfW-Bank abgewickelt wird. Es unterstützt den Neubau und den Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die besonders energieeffizient, emissionsarm und nachhaltig geplant und gebaut werden.

Wer kann die KFN-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Investoren, die ein klimafreundliches Gebäude neu errichten oder kaufen möchten. Dazu zählen:

  • Privatpersonen und WEGs
  • Unternehmen, Einzelunternehmer:innen, Freiberufler
  • Kommunen, kommunale Unternehmen, Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationen, Kirchen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Zwei Förderstufen:
    1. Klimafreundliches Gebäude (EH 40, ohne fossile/biogene Energien, mit LCA-Nachweis)
    2. Klimafreundliches Gebäude mit QNG (zusätzlich QNG-Zertifikat: PLUS oder PREMIUM)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte KfW-Kredite bzw. Zuschüsse für Kommunen:

Für Wohngebäude:

  • Bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
  • Mit QNG: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit

Für Nichtwohngebäude:

  • Bis zu 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. €
  • Mit QNG: bis zu 3.000 €/m² NGF, max. 15 Mio. €

Für Kommunen und Landkreise (Zuschuss):

  • 5 % bzw. 12,5 % Zuschuss auf förderfähige Kosten

Was sind die technischen Voraussetzungen?

  • Effizienzhaus 40-Standard (EH 40)
  • Verzicht auf fossile und biogene Energieträger (z. B. Gas, Öl, Holz)
  • Lebenszyklusanalyse (LCA) zur CO₂-Bilanzierung nach DIN EN 15978
  • QNG-Zertifizierung (optional) für höhere Förderung

Wird auch der Ersterwerb gefördert?

Ja, sofern der Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (§ 640 BGB) erfolgt und alle Anforderungen erfüllt sind.

3D-Gebäudemodell am Bildschirm in einem Enerfect-Büro für Energieberatung zur KFN-Förderung.

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