Wohngebäude – Kredit 261

Für Sanierung und Kauf von Effizienzhäusern werden Förderkredite ab 2,18 % effektivem Jahreszins angeboten (bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit). Ein Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 % reduziert die Rückzahlung. Zusätzlich sind weitere Förderungen möglich (z.B. für Baubegleitung).

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Moderne Reihenhäuser mit roten Ziegeldächern in einem ruhigen Wohnviertel.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Energetische Maßnahmen (inkl. Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten) bei Gebäuden, deren Bauantrag/Bauanzeige mind. 5 Jahre zurückliegt. Dies umfasst auch die Sanierung von Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz (siehe separate Informationen zum Effizienzhaus).
  • Kauf von frisch sanierten Immobilien: Die energetische Sanierungsmaßnahme wird gefördert, wenn die Kosten im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind.
  • Zusätzliche Förderungen: Für Fachplanung/Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (inkl. akustischer Planung) sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) bei Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse.
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche zu Wohnfläche.

Wer ist Förderberechtig?

Die Förderung steht folgenden Antragstellern offen: Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberuflich Tätige, privatbesitzliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (in- und ausländisch), kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen/Kirchen, Geschäfts-/Genossenschaftsbanken/Sparkassen sowie Contracting-Geber für Nichtwohngebäude.

Aktuelle Kredithöhen und Tilgungszuschüssen finden Sie auf der KfW-Seite.

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