Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist für viele Unternehmen in Deutschland Pflicht. Doch wann genau ist ein Energieaudit verpflichtend? Was fordert das EDL-G? Und wie läuft ein Audit eigentlich ab? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen und zeigen dir, wie Enerfect dich Schritt für Schritt durch das Energieaudit begleitet.
Ein Energieaudit nach DIN 16247 ist weit mehr als eine Pflichtaufgabe für große Unternehmen – es ist ein wirkungsvolles Instrument zur Identifikation von Energieeinsparpotenzialen und zur Optimierung des betrieblichen Energieeinsatzes. Die Norm DIN EN 16247-1 legt die Anforderungen an ein systematisches Auditverfahren fest, das darauf abzielt, Transparenz über Energieflüsse zu schaffen und darauf basierend konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung abzuleiten.
Im Kern handelt es sich um eine strukturierte Analyse des Energieverbrauchs in Gebäuden, Anlagen und Prozessen. Ziel ist es, unnötige Energieverluste aufzudecken, technische und organisatorische Schwachstellen zu identifizieren und den Grundstein für strategisch fundierte Investitionsentscheidungen zu legen.
Auch wenn viele Unternehmen zur Durchführung verpflichtet sind (laut EDL-G gilt das für Nicht-KMU), bietet ein Energieaudit nach DIN 16247 handfeste Vorteile:
Enerfect als Auditpartner
Mit Enerfect hast du einen erfahrenen und zertifizierten Partner an der Seite, der die Anforderungen der DIN EN 16247-1 erfüllt und praxisorientierte Handlungsempfehlungen liefert – individuell abgestimmt auf dein Gebäude, deine Prozesse und dein Budget. Wir begleiten dich von der ersten Zieldefinition über die Vor-Ort-Begehung bis hin zur Maßnahmenumsetzung – auf Wunsch inklusive Fördermittelberatung und Behördenkommunikation.
Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN 16247 ergibt sich in Deutschland aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Wer genau ist betroffen? Was bedeutet das konkret für dein Unternehmen?
Die Auditpflicht betrifft alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen.
Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen, wenn eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:
Achtung: Diese Kriterien gelten unternehmensgruppenweit – Tochtergesellschaften müssen die Gruppenstruktur mitbetrachten. Viele Betriebe übersehen dies und geraten so ungewollt in die Pflicht.
Es gibt Ausnahmen von der Auditpflicht – allerdings nur unter klar definierten Voraussetzungen:
Dennoch lohnt sich in vielen Fällen ein freiwilliges Energieaudit nach DIN 16247 – insbesondere, wenn Effizienzpotenziale noch nicht ausgeschöpft wurden oder Fördermittel genutzt werden sollen.
Unternehmen, die zur Durchführung verpflichtet sind, müssen das Energieaudit alle vier Jahre wiederholen. Der Nachweis erfolgt durch eine elektronische Auditerklärung beim BAFA. Bei verspäteter Durchführung drohen Bußgelder – aktuell bis zu 50.000 €.
Unterstützung durch Enerfect
Wenn du unsicher bist, ob dein Unternehmen auditpflichtig ist, oder wenn du Unterstützung bei der fristgerechten Umsetzung brauchst: Enerfect prüft deine Ausgangssituation individuell. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Auditabwicklung – inklusive Fristenmanagement, BAFA-Kommunikation und Fördermittelberatung.
So kannst du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren, während wir sicherstellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst und gleichzeitig von echten Effizienzvorteilen profitierst.
Ein Energieaudit nach DIN 16247 bringt Licht ins Dunkel und offenbart in vielen Unternehmen überraschende Potenziale zur Reduktion von Energieverbrauch und Betriebskosten. Oft sind es nicht die offensichtlichen „Großverbraucher“, sondern kleinere, übersehene Stellschrauben, die am Ende große Wirkung entfalten.
Enerfect deckt diese Potenziale auf
Im Rahmen eines Energieaudits nach DIN 16247 analysieren wir nicht nur Zahlen, sondern sehen genau hin: Welche Technik ist verbaut? Wie wird sie betrieben? Wo laufen Prozesse unnötig parallel? Durch unsere strukturierte Vor-Ort-Begehung, präzise Datenauswertung und praxisnahe Erfahrung zeigen wir dir auf, wo sich Effizienz lohnt und wie du deine Maßnahmen wirtschaftlich priorisieren kannst.
Wirtschaftlich denken – nachhaltig handeln. Die Vorteile reichen dabei weit über die reine Energieeinsparung hinaus.
Ein Energieaudit kann die Grundlage für Investitionen schaffen, die mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden. Entscheidend ist dabei, die passenden Förderprogramme zu identifizieren und die Förderanträge fachgerecht und fristgerecht zu stellen.
Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das zentrale Förderinstrument für Energieaudits ist das BAFA-Modul 1 aus der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“:
Enerfect – dein Partner für Fördermittel
Enerfect übernimmt für dich den gesamten Förderprozess – von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur finalen Einreichung beim BAFA.
Unsere Leistungen im Überblick:
In der Energieberatung begegnen Unternehmen häufig zwei Begriffen: DIN EN 16247 und DIN V 18599. Beide Normen zielen auf die energetische Bewertung von Gebäuden und Systemen ab – doch sie unterscheiden sich deutlich in der Zielsetzung, Anwendungsbereich und Tiefe der Analyse. Die Wahl der richtigen Methodik ist entscheidend für den Erfolg deines Projekts.
Die DIN EN 16247-1 ist ein europäisch harmonisierter Standard für Energieaudits in Unternehmen. Sie analysiert ganzheitlich den Energieeinsatz in:
Der Fokus liegt auf der Identifikation wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen zur Energieeinsparung. Es geht nicht um eine rechnerisch detaillierte Simulation, sondern um praxisnahe, umsetzbare Vorschläge. Deshalb eignet sich das Energieaudit nach DIN 16247 besonders für:
Die DIN V 18599 ist eine umfangreiche Berechnungsvorschrift zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden, die im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und bei Sanierungs- oder Neubauprojekten Anwendung findet.
Sie wird vor allem eingesetzt für:
Hier stehen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzungsszenarien im Mittelpunkt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage standardisierter Klimadaten und Nutzungsprofile. Das Verfahren ist deutlich technischer, detaillierter und notwendig, wenn staatliche Förderungen für bauliche Maßnahmen genutzt werden sollen.
Zielstellung | Passende Norm |
---|---|
Energieverbrauch analysieren & optimieren | DIN 16247 |
Energieaudit für EDL-G-Pflicht erfüllen | DIN 16247 |
Förderfähige Gebäudesanierung planen | DIN 18599 |
GEG-Nachweis erbringen | DIN 18599 |
Passgenaue Strategie statt Standardlösungen
Ob du ein normgerechtes Energieaudit nach DIN 16247 oder eine umfassende Bilanzierung nach DIN 18599 benötigst – Enerfect analysiert deine Ausgangssituation fundiert und objektiv. Gemeinsam ermitteln wir, welches Verfahren deine technischen Anforderungen, wirtschaftlichen Ziele und Förderchancen bestmöglich vereint.
Ein Energieaudit nach DIN 16247 ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Richtig durchgeführt, liefert es Unternehmen eine belastbare Entscheidungsgrundlage für mehr Energieeffizienz, Kostenersparnis und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Es hilft dabei, Energiefresser zu entlarven, Maßnahmen zu priorisieren und Fördergelder gezielt zu nutzen.
Wir begleiten dich vom ersten Gespräch bis zur Realisierung konkreter Maßnahmen. Mit über 800 erfolgreich abgeschlossenen Projekten, zertifizierter Fachkompetenz und einem tiefen Verständnis für technische wie wirtschaftliche Anforderungen stehen wir dir als verlässlicher Partner zur Seite.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist für Unternehmen verpflichtend, wenn sie kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Die gesetzliche Grundlage ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).
Unternehmen sind auditpflichtig, wenn sie:
Diese Schwellen gelten auch auf Konzernebene (verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet). Ausgenommen sind Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001) oder EMAS-Umweltmanagementsystem.
Nein, KMU sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen.
Aber: Für KMU kann ein freiwilliges Audit sinnvoll sein – zum Beispiel zur Vorbereitung auf Investitionen, zur Reduzierung von Energiekosten oder zur Erschließung von Fördermitteln.
Das Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden.
Maßgeblich ist dabei das Datum des letzten abgeschlossenen Audits.
Der Nachweis erfolgt durch eine elektronische Auditerklärung beim BAFA. Eine verspätete Durchführung kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.
Enerfect übernimmt die komplette Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247 – von der Erstberatung über die Vor-Ort-Begehung bis zur Erstellung des normgerechten Auditberichts. Darüber hinaus unterstützen wir bei: