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Energieaudit nach DIN 16247: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

  • Autor:Christine Muscheid
  • Veröffentlicht am:28.05.2025
Symbolische Darstellung eines Energieaudits nach DIN 16247 mit Solarpanel, Multimeter, LED und Bauplan.

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Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist für viele Unternehmen in Deutschland Pflicht. Doch wann genau ist ein Energieaudit verpflichtend? Was fordert das EDL-G? Und wie läuft ein Audit eigentlich ab? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen und zeigen dir, wie Enerfect dich Schritt für Schritt durch das Energieaudit begleitet.

Energieaudit nach DIN 16247 – Was steckt dahinter?

Ein Energieaudit nach DIN 16247 ist weit mehr als eine Pflichtaufgabe für große Unternehmen – es ist ein wirkungsvolles Instrument zur Identifikation von Energieeinsparpotenzialen und zur Optimierung des betrieblichen Energieeinsatzes. Die Norm DIN EN 16247-1 legt die Anforderungen an ein systematisches Auditverfahren fest, das darauf abzielt, Transparenz über Energieflüsse zu schaffen und darauf basierend konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung abzuleiten.

Im Kern handelt es sich um eine strukturierte Analyse des Energieverbrauchs in Gebäuden, Anlagen und Prozessen. Ziel ist es, unnötige Energieverluste aufzudecken, technische und organisatorische Schwachstellen zu identifizieren und den Grundstein für strategisch fundierte Investitionsentscheidungen zu legen.

Warum ist ein Energieaudit sinnvoll – auch über die Pflicht hinaus?

Auch wenn viele Unternehmen zur Durchführung verpflichtet sind (laut EDL-G gilt das für Nicht-KMU), bietet ein Energieaudit nach DIN 16247 handfeste Vorteile:

  • Einsparungen durch gezielte Maßnahmen: Die Analyse deckt oft ungenutzte Potenziale auf – von der Beleuchtung über Druckluftsysteme bis hin zur Gebäudeleittechnik.
  • Strategische Planung: Der Auditbericht schafft eine belastbare Datenbasis für Investitionsentscheidungen im Bereich Energie und Nachhaltigkeit.
  • Fördermittelzugang: Das Audit ist oft Voraussetzung für die Beantragung staatlicher Förderprogramme, etwa der Bundesförderung für Energieberatung im Modul 1.

Enerfect als Auditpartner

Mit Enerfect hast du einen erfahrenen und zertifizierten Partner an der Seite, der die Anforderungen der DIN EN 16247-1 erfüllt und praxisorientierte Handlungsempfehlungen liefert – individuell abgestimmt auf dein Gebäude, deine Prozesse und dein Budget. Wir begleiten dich von der ersten Zieldefinition über die Vor-Ort-Begehung bis hin zur Maßnahmenumsetzung – auf Wunsch inklusive Fördermittelberatung und Behördenkommunikation.

Ist dein Unternehmen auditpflichtig?

Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN 16247 ergibt sich in Deutschland aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Wer genau ist betroffen? Was bedeutet das konkret für dein Unternehmen?

Die Auditpflicht betrifft alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen.

Wer gilt als „Nicht-KMU“?

Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen, wenn eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter,
  • Jahresumsatz über 50 Mio. €,
  • Oder Jahresbilanzsumme über 43 Mio. €.

Achtung: Diese Kriterien gelten unternehmensgruppenweit – Tochtergesellschaften müssen die Gruppenstruktur mitbetrachten. Viele Betriebe übersehen dies und geraten so ungewollt in die Pflicht.

Ausnahmen: Wer kein Audit benötigt

Es gibt Ausnahmen von der Auditpflicht – allerdings nur unter klar definierten Voraussetzungen:

  • Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001: Wird dieses System vollständig und zertifiziert eingeführt, entfällt die Pflicht zum Einzel-Audit.
  • Umweltmanagementsystem nach EMAS: Auch hier besteht ein gleichwertiger Ersatz zur Auditverpflichtung.

Dennoch lohnt sich in vielen Fällen ein freiwilliges Energieaudit nach DIN 16247 – insbesondere, wenn Effizienzpotenziale noch nicht ausgeschöpft wurden oder Fördermittel genutzt werden sollen.

Welche Fristen gelten?

Unternehmen, die zur Durchführung verpflichtet sind, müssen das Energieaudit alle vier Jahre wiederholen. Der Nachweis erfolgt durch eine elektronische Auditerklärung beim BAFA. Bei verspäteter Durchführung drohen Bußgelder – aktuell bis zu 50.000 €.

Unterstützung durch Enerfect

Wenn du unsicher bist, ob dein Unternehmen auditpflichtig ist, oder wenn du Unterstützung bei der fristgerechten Umsetzung brauchst: Enerfect prüft deine Ausgangssituation individuell. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Auditabwicklung – inklusive Fristenmanagement, BAFA-Kommunikation und Fördermittelberatung.

So kannst du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren, während wir sicherstellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst und gleichzeitig von echten Effizienzvorteilen profitierst.

Wo verbergen sich Einsparpotenziale?

Ein Energieaudit nach DIN 16247 bringt Licht ins Dunkel und offenbart in vielen Unternehmen überraschende Potenziale zur Reduktion von Energieverbrauch und Betriebskosten. Oft sind es nicht die offensichtlichen „Großverbraucher“, sondern kleinere, übersehene Stellschrauben, die am Ende große Wirkung entfalten.

Typische Schwachstellen, die im Audit aufgedeckt werden

  1. Veraltete Anlagentechnik
    Viele Produktionsanlagen, Lüftungsgeräte oder Kälteanlagen arbeiten ineffizient, weil sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen oder schlicht falsch betrieben werden.
  2. Unzureichende Regelungssysteme
    Heizungen laufen durchgehend, obwohl niemand im Gebäude ist? Beleuchtungen brennen auch bei Tageslicht? Ein fehlender oder falsch parametrierter Regler kann immense Mehrverbräuche verursachen.
  3. Druckluftverluste und Leckagen
    Druckluft ist einer der teuersten Energieträger in der Industrie. Ein einziges Leck kann jährlich mehrere Tausend Euro kosten und bleibt oft jahrelang unbemerkt.
  4. Fehlende Lastmanagementstrategien
    Spitzenlasten bei Strom oder Gas führen zu hohen Netznutzungsentgelten. Durch intelligente Steuerung oder zeitliche Verlagerung lassen sich diese Kosten deutlich senken.
  5. Überdimensionierung technischer Anlagen
    Häufig sind Pumpen, Lüftungsgeräte oder Kühlaggregate deutlich überdimensioniert, mit dem Ergebnis, dass sie ineffizient im Teillastbetrieb laufen.
  6. Nutzerverhalten und Organisation
    Auch organisatorische Faktoren, wie etwa unnötige Standby-Verbräuche oder ungünstige Schichtpläne, können erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben.

Enerfect deckt diese Potenziale auf

Im Rahmen eines Energieaudits nach DIN 16247 analysieren wir nicht nur Zahlen, sondern sehen genau hin: Welche Technik ist verbaut? Wie wird sie betrieben? Wo laufen Prozesse unnötig parallel? Durch unsere strukturierte Vor-Ort-Begehung, präzise Datenauswertung und praxisnahe Erfahrung zeigen wir dir auf, wo sich Effizienz lohnt und wie du deine Maßnahmen wirtschaftlich priorisieren kannst.

Deine Vorteile durch das Energieaudit nach DIN 16247

Wirtschaftlich denken – nachhaltig handeln.  Die Vorteile reichen dabei weit über die reine Energieeinsparung hinaus.

  1. Kostensenkung durch Effizienz
    Der offensichtlichste Nutzen: geringerer Energieverbrauch = geringere Kosten. Schon kleine Maßnahmen – etwa die Optimierung der Heizungsregelung oder der Austausch ineffizienter Leuchtmittel – führen zu spürbaren Einsparungen. Richtig identifiziert und umgesetzt, können sich Maßnahmen bereits nach wenigen Monaten amortisieren.
  2. Rechtssicherheit und Compliance
    Für Nicht-KMU ist das Energieaudit gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Audit ordnungsgemäß durchführt und beim BAFA meldet, erfüllt die Anforderungen des EDL-G und vermeidet Bußgelder. Enerfect stellt sicher, dass dein Audit formell und inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  3. Förderfähigkeit verbessern
    Ein Auditbericht nach DIN EN 16247 ist häufig Grundlage für weitere Förderprogramme – z. B. für investive Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, zur Sanierung der Gebäudehülle oder zur Anlagentechnik. Ohne fundierte energetische Bewertung bleiben viele Fördergelder ungenutzt.
  4. Strategische Entscheidungsgrundlage
    Der Auditbericht liefert belastbare Daten zur Energieverwendung im Unternehmen. Diese helfen bei Investitionsentscheidungen, bei der Planung von Sanierungen oder bei der Einführung eines Energiemanagementsystems (z. B. nach DIN EN ISO 50001).

Förderprogramme clever nutzen

Ein Energieaudit kann die Grundlage für Investitionen schaffen, die mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden. Entscheidend ist dabei, die passenden Förderprogramme zu identifizieren und die Förderanträge fachgerecht und fristgerecht zu stellen.

Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick

BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das zentrale Förderinstrument für Energieaudits ist das BAFA-Modul 1 aus der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“:

  • Förderquote:
    bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten
    max. 1.200 € bei Energiekosten < 10.000 € / Jahr
    max. 6.000 € bei Energiekosten > 10.000 € / Jahr
  • Förderfähig sind:
    ▸ Vorbereitung und Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247
    ▸ Auswertung, Bericht und Abschlussbesprechung
    ▸ Projektbezogene Reisekosten und Messtechnik

Enerfect – dein Partner für Fördermittel

Enerfect übernimmt für dich den gesamten Förderprozess – von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur finalen Einreichung beim BAFA.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung zur besten Förderstrategie
  • Zusammenstellung der nötigen Unterlagen
  • Fristgerechte Antragstellung
  • Abstimmung mit den Behörden
  • Integration des Audits in Folgeprojekte

DIN 16247 vs. DIN 18599 – was passt zu deinem Gebäude?

In der Energieberatung begegnen Unternehmen häufig zwei Begriffen: DIN EN 16247 und DIN V 18599. Beide Normen zielen auf die energetische Bewertung von Gebäuden und Systemen ab – doch sie unterscheiden sich deutlich in der Zielsetzung, Anwendungsbereich und Tiefe der Analyse. Die Wahl der richtigen Methodik ist entscheidend für den Erfolg deines Projekts.

DIN 16247 – Das Audit für Unternehmen

Die DIN EN 16247-1 ist ein europäisch harmonisierter Standard für Energieaudits in Unternehmen. Sie analysiert ganzheitlich den Energieeinsatz in:

  • Gebäuden (z. B. Verwaltung, Produktion, Lager)
  • Prozessen und Anlagen
  • Infrastruktur und Fuhrpark

Der Fokus liegt auf der Identifikation wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen zur Energieeinsparung. Es geht nicht um eine rechnerisch detaillierte Simulation, sondern um praxisnahe, umsetzbare Vorschläge. Deshalb eignet sich das Energieaudit nach DIN 16247 besonders für:

  • Unternehmen mit hohem Gesamtenergieverbrauch
  • Komplexe Betriebe mit technischen Anlagen, Maschinen, Fuhrpark
  • Nicht-KMU, die laut EDL-G zur Durchführung verpflichtet sind
  • Firmen, die einen ersten Einstieg in die Effizienzstrategie suchen

DIN 18599 – Die Grundlage für den Energieausweis

Die DIN V 18599 ist eine umfangreiche Berechnungsvorschrift zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden, die im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und bei Sanierungs- oder Neubauprojekten Anwendung findet.

Sie wird vor allem eingesetzt für:

  • Energiebedarfsausweise
  • Förderanträge (z. B. BEG – Effizienzgebäude Standard)
  • Planung energetischer Maßnahmen bei Gebäuden

Hier stehen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzungsszenarien im Mittelpunkt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage standardisierter Klimadaten und Nutzungsprofile. Das Verfahren ist deutlich technischer, detaillierter und notwendig, wenn staatliche Förderungen für bauliche Maßnahmen genutzt werden sollen.

Entscheidungshilfe: Was brauchst du?

Zielstellung Passende Norm
Energieverbrauch analysieren & optimieren DIN 16247
Energieaudit für EDL-G-Pflicht erfüllen DIN 16247
Förderfähige Gebäudesanierung planen DIN 18599
GEG-Nachweis erbringen DIN 18599

Passgenaue Strategie statt Standardlösungen

Ob du ein normgerechtes Energieaudit nach DIN 16247 oder eine umfassende Bilanzierung nach DIN 18599 benötigst – Enerfect analysiert deine Ausgangssituation fundiert und objektiv. Gemeinsam ermitteln wir, welches Verfahren deine technischen Anforderungen, wirtschaftlichen Ziele und Förderchancen bestmöglich vereint.

Fazit: Energieaudit als strategischen Hebel nutzen

Ein Energieaudit nach DIN 16247 ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Richtig durchgeführt, liefert es Unternehmen eine belastbare Entscheidungsgrundlage für mehr Energieeffizienz, Kostenersparnis und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Es hilft dabei, Energiefresser zu entlarven, Maßnahmen zu priorisieren und Fördergelder gezielt zu nutzen.

Wir begleiten dich vom ersten Gespräch bis zur Realisierung konkreter Maßnahmen. Mit über 800 erfolgreich abgeschlossenen Projekten, zertifizierter Fachkompetenz und einem tiefen Verständnis für technische wie wirtschaftliche Anforderungen stehen wir dir als verlässlicher Partner zur Seite.

Starte jetzt dein Energieaudit nach DIN 16247

Nutze die Chance, dein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen, Kosten zu senken und Fördermittel optimal auszuschöpfen. Mit einem Energieaudit nach DIN 16247 schaffst du Klarheit und Effizienz – wir zeigen dir, wie es einfach geht.
Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren

 

 

Häufige Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247

Wann ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247 Pflicht?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist für Unternehmen verpflichtend, wenn sie kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Die gesetzliche Grundlage ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

Wer ist laut EDL-G zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?

Unternehmen sind auditpflichtig, wenn sie:

  • mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen
  • oder einen Jahresumsatz über 50 Mio. € erzielen
  • oder eine Jahresbilanzsumme über 43 Mio. € überschreiten

Diese Schwellen gelten auch auf Konzernebene (verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet). Ausgenommen sind Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001) oder EMAS-Umweltmanagementsystem.

Muss ein KMU ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen?

Nein, KMU sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen.
Aber: Für KMU kann ein freiwilliges Audit sinnvoll sein – zum Beispiel zur Vorbereitung auf Investitionen, zur Reduzierung von Energiekosten oder zur Erschließung von Fördermitteln.

Wann genau muss das Energieaudit durchgeführt werden?

Das Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden.
Maßgeblich ist dabei das Datum des letzten abgeschlossenen Audits.
Der Nachweis erfolgt durch eine elektronische Auditerklärung beim BAFA. Eine verspätete Durchführung kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.

Wie unterstützt Enerfect beim Energieaudit?

Enerfect übernimmt die komplette Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247 – von der Erstberatung über die Vor-Ort-Begehung bis zur Erstellung des normgerechten Auditberichts. Darüber hinaus unterstützen wir bei:

  • der Prüfung der Auditpflicht
  • der fristgerechten Einreichung beim BAFA
  • der Identifikation von Effizienzmaßnahmen
  • der Beantragung passender Fördermittel
Symbolische Darstellung eines Energieaudits nach DIN 16247 mit Solarpanel, Multimeter, LED und Bauplan.

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