Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab dem 1. Januar 2024:

Neubau:

(Bauantrag ab dem 01.01.2024)

Bestand:

Im Neubaugebiet:

Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien!

Außerhalb eines Neubaugebietes:

Heizung mit mindestens 65% Erneuerbare Energien frühstens ab 2026!

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren:

Kein Heizungstausch vorgeschrieben!

Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich:

Es gelten pragmatische Übergangslösungen. Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen!
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Roman Weiershausen

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