KfW Begleitung für Heizung (522)

Der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland wird für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren mit einem Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gefördert.

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Geförderte Maßnahmen umfassen

  • Solarthermische Anlagen
  • Emissionsarme Biomasseanlagen
  • Effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen (mit guter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze
  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsausfall
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
  • Akustische Fachplanung
  • Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen

Voraussetzungen für die Förderung

  • Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
  • Bestehendes Nichtwohngebäude mit einem Bauantrag/einer Bauanzeige, die zum Antragszeitpunkt mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Einbau/Netzanschluss in Verbindung mit einer Optimierung des Heizungsverteilsystems (hydraulischer Abgleich/Anpassung der Luftvolumenströme).

Wer ist Förderberechtig?

Antragsberechtigt sind: Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen (inkl. kommunaler), Privatpersonen, öffentlich-rechtliche Körperschaften/Anstalten, gemeinnützige Organisationen/Kirchen sowie privatrechtliche juristische Personen/Wohnungsbaugenossenschaften.

Kommunen und kommunale Zweckverbände nutzen bitte das Programm „Heizungsförderung für Kommunen (422)“.

Höhe der Förderung

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Effizienzbonus (Wärmepumpe): + 5 %
  • Emissionsminderungszuschlag (Biomasse): + 2.500 €

Der maximale Zuschuss ist abhängig von den förderfähigen Kosten und Boni, begrenzt durch einen Förderhöchstbetrag basierend auf der beheizten Nettogrundfläche:

Nettogrundfläche (NGF) Förderhöchstbetrag
bis 150 m² 30.000 € pauschal
150 m² bis 400 m² 30.000 € + 200 €/m² über 150 m²
400 m² bis 1.000 m² 80.000 € + 120 €/m² über 400 m²
größer als 1.000 m² 152.000 € + 80 €/m² über 1.000 m²

Bei Teilmaßnahmen erfolgt eine anteilige Berechnung des Förderhöchstbetrags. Der maximale Zuschuss beträgt 35 % plus ggf. den Emissionsminderungszuschlag der so ermittelten förderfähigen Kosten.

Übersicht Ablauf

  1. Angebote sind durch Sie von Fachunternehmen für die geplante Maßnahme einzuholen
  2. Kontaktaufnahme mit Energie-effizienz Experten
  3. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
  4. Registrieren und Zuschuss beantragen
  5. Vorhaben umsetzen
  6. Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
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Heiztechnik modernisieren, Förderung nutzen

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Häufige Fragen zur KfW-Förderung für Heizsysteme (Programm 522)

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu diesem Thema.

Welche Heizung fördert die KfW?

Gefördert werden ausschließlich klimafreundliche Heizsysteme mit Fokus auf erneuerbare Energien. Dazu zählen:

  • Wärmepumpen (mit guter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel)

  • Emissionsarme Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizungen mit Staubabscheider)

  • Brennstoffzellenheizungen

  • Solarthermie-Anlagen

  • Wasserstofffähige Heizsysteme

  • Innovative Heiztechnik auf EE-Basis

  • Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz

Förderfähig sind alle direkt mit dem Heizungstausch verbundenen Kosten, u. a.:

  • Anschaffungskosten für das neue Heizsystem
  • Einbau, Montage und Inbetriebnahme
  • Erweiterung des Verteilnetzes im Gebäude
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher, Regelungstechnik)
  • Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
  • Vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten, z. B. für Durchbrüche, Estricharbeiten oder Oberflächenwiederherstellung
  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Effizienzbonus (Wärmepumpe): +5 %
  • Emissionsminderungszuschlag (Biomasse): +2.500 €

Ja – sofern das bestehende Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist und der neue Wärmeerzeuger erneuerbare Energien nutzt. Auch funktionierende Heizsysteme dürfen ersetzt werden.

Antragsberechtigt sind:
Unternehmen, Freiberufler, Einzelpersonen, gemeinnützige Organisationen, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie juristische Personen (z. B. Wohnungsbaugenossenschaften).

Noch Fragen? Kontaktiere uns!

Wir stehen dir gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
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