Energie­effizienz

Erstellung eines Energieaudit nach DIN EN 16247

Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wie viel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen nach der KMU-Definition der Europäischen Union sind, sind verpflichtet bis zum 5. Dezember 2015 und ab dann alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Beratung Energie­management­system ISO 5001:

Externer Energiemanagement-Beauftragter

Mit einem unternehmensweiten Energiemanagement kann der Energieverbrauch detailliert erfasst, Einsparpotenziale identifiziert und entsprechende Energieeffizienz­maßnahmen umgesetzt werden. Kernstück des Energiemanagements ist ein Managementsystem, das einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ermöglicht.

Die Verringerung des Energiebedarfs von Klimaanlagen ist ein zentraler Aspekt der der Energiepolitik für Gebäude. Seit der Einführung der GEG 2020 wird die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen in der Energieeinsparverordnung verpflichtend vorgeschrieben.

Inspektionspflichtig sind Klimaanlagen mit einer Kälteleistung größer 12 kW. Die erste Inspektion ist im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Änderung wesentlicher Bauteile durchzuführen. Durch eine regelmäßige energetische Inspektion lassen sich erhebliche Sparpotenziale aufdecken.

Die Verpflichtung, einen Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen zu lassen, besteht seit dem 1. Juli 2009, wenn diese verkauft oder neu vermietet werden. Der Gebäudeeigentümer kann zwischen einem Verbrauchs-­ oder einem Bedarfsausweis wählen.

In öffentlichen Gebäuden mit Publikums­verkehr und über 1.000 m2 Nutzfläche muss der Energieausweis ausgehängt werden. Der Energie­ausweis schafft ein einfaches Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden und sorgt so für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt. Damit soll er die Nachfrage nach energetisch optimierten Objekten steigern und Modernisierungsimpulse geben.

Beim Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude werden die Energieverbräuche des gesamten Gebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung aus drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden zugrunde gelegt.

Hier müssen Leerstände berücksichtigt und eine Witterungsbereinigung durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden auf die Nettogeschossfläche bezogen und mit Vergleichszahlen in Abhängigkeit von der Gebäudenutzung dargestellt.

Mit der DIN V 18599 lassen sich komplexe Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungszonen und differenzierter Anlagentechnik abbilden. Die Anforderungen werden über ein allgemeines Bilanzierungs­verfahren festgelegt.

Die DIN V 18599 liefert sowohl ein Verfahren wie die Zonierung eines Gebäudes vorzunehmen ist, als auch Rechenregeln wie Energiekennwerte von Versorgungs­bereichen auf die Zonen umzulegen sind.

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