Energieausweis Verbrauch und Bedarf

Ob beim Verkauf, der Vermietung oder der Sanierung: Ein gültiger Energieausweis ist in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben und bietet wertvolle Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes.

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Energieausweis: Was Sie bei Verkauf und Vermietung wissen müssen

Beim Verkauf oder Vermieten Ihrer Immobilie brauchen Sie fast immer einen gültigen Energieausweis.

Grundsätzlich können Sie zwischen zwei Arten wählen:

  1. Verbrauchsausweis: Dieser zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten 3 Jahren. Das Ergebnis hängt stark davon ab, wie die Bewohner heizen und lüften.
  2. Bedarfsausweis: Dieser berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Er bewertet, wie gut das Gebäude gebaut ist und welche Heiztechnik genutzt wird – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist:

Der Bedarfsausweis muss erstellt werden, wenn Ihr Gebäude:

  • weniger als fünf Wohnungen hat und sehr alt ist (noch nicht den Dämmstandard von 1977 erfüllt).
  • ein Neubau ist (weil noch keine Verbrauchsdaten vorliegen).
  • nach einer größeren Sanierung (z.B. neue Fassadendämmung auf mehr als 10% der Fläche) stark verändert wurde.

Wichtig: Die Ergebnisse auf der Energieskala können sich bei Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis für dasselbe Gebäude unterscheiden!

Vor- und Nachteile auf einen Blick:

  • Verbrauchsausweis: Oft günstiger und schneller, da weniger Daten nötig sind.
  • Bedarfsausweis: Zeigt die echte Energiequalität des Gebäudes (unabhängig vom Nutzer) und gibt oft bessere Tipps für Modernisierungen
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