Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab dem 1. Januar 2024:
Neubau (Bauantrag ab dem 1. Januar 2024): Bestand: Im Neubaugebiet: Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien! Außerhalb eines Neubaugebietes: Heizung mit mindestens 65% Erneuerbare Energien frühstens ab 2026! Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren: Kein Heizungstausch vorgeschrieben! Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich: Es gelten pragmatische Übergangslösungen. Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien …
Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab dem 1. Januar 2024: weiterlesen »»»