Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude bedeutet finanzielle Unterstützung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

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Förderungen im Überblick

Modul 1: Querschnittstechnologien

Fördert KMU bei Effizienzmaßnahmen an Bestandsanlagen: den Ersatz durch hocheffiziente Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger, sowie Wärmedämmung, Frequenzumrichter-Nachrüstung und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung.

Fördersätze (auf förderfähige Investitionskosten):

  • Kleine Unternehmen: bis zu 25 %
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 20 %


Mindestinvestition:
2000 Euro pro Maßnahme.

Obergrenze Modul 1: Maximal 200.000 € Zuschuss insgesamt für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen (auch bei Verteilung auf mehrere Anträge).

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Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Fördert Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Wärme (Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse). Voraussetzung: Über 50 % der Wärme muss für Prozesse (Produktion, Dienstleistung etc.) genutzt werden.

  • Förderhöhe (auf förderfähige Investitionskosten): 60 % (Kleine Unternehmen), 50 % (Mittlere Unternehmen), 40 % (Unternehmen ohne KMU-Status).
  • Hinweis: Reduzierte Fördersätze für Biomassefeuerungsanlagen.
  • Obergrenze Modul 2: Maximal 20 Mio. € Zuschuss insgesamt für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen (auch bei Verteilung auf mehrere Anträge).

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Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Fördert Soft- und Hardware für die Einrichtung oder Anwendung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen.

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Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung

Die Basisförderung für KMU unterstützt Anlagen bestimmter Kategorien ohne umfangreiches Einsparkonzept. Voraussetzung ist der Ersatz ineffizienter Bestandsanlagen und der Nachweis einer Endenergie-Einsparung von mindestens 15 % durch den Austausch.

Fördersätze (auf förderfähige Investitionskosten):

  • Kleine Unternehmen: bis zu 15 %
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 10
  • Antragsberechtigung: Ausschließlich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU).
  • Mindestinvestition: 10.000 Euro pro Maßnahme.
  • Obergrenze Modul 4: Maximal 20 Mio. € Zuschuss insgesamt für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen (auch bei Verteilung auf mehrere Anträge).

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Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus

Technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in industriellen/gewerblichen Prozessen. Voraussetzung ist der Nachweis bestimmter Treibhausgaseinsparungen anhand eines Einsparkonzepts.

Fördersätze (auf förderfähige Investitionskosten):

  • Kleine Unternehmen: bis zu 45 %
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 35 %
  • Nicht-KMU: bis zu 25 %


Zusätzlicher Bonus:
Bis zu 10 Prozentpunkte Dekarbonisierungsbonus für ausgewählte Maßnahmen (Abwärme, Elektrifizierung, Wasserstoff).

Obergrenze Modul 4: Maximal 20 Mio. € Zuschuss insgesamt für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen (auch bei Verteilung auf mehrere Anträge).

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Modul 5: Transformationspläne

Die Förderung von Transformationsplänen unterstützt Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Transformation hin zur Treibhausgasneutralität. Ein wesentlicher Plan-Bestandteil sind konkrete Maßnahmen zur deutlichen Senkung der Treibhausgas-Emissionen.

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Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Fördert den Austausch oder die Umrüstung von Produktionsanlagen, die bisher mit fossilen Energieträgern (Erdgas, Kohle, Öl etc.) betrieben wurden, auf elektrischen Betrieb oder erneuerbare Energien.

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