Bafa Fördersätze BEG EM / Nichtwohngebäude

BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude bedeutet finanzielle Unterstützung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

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Fördersätze im Überblick:

Gebäudehülle

Einzelmaßnahme Zuschuss Max. Fördersatz pro Jahr Max. Kosten (Nettogrundfläche)
Fenster / Haustür Für Investitionen ab 300 € brutto beträgt die Grundförderung 15 % der
förderfähigen Ausgaben.
Maximal 500 €/m² förderfähige Ausgaben für energetische Maßnahmen
bezogen auf die Nettogrundfläche (thermisch konditioniert nach GEG § 3
Abs. 1 Nr. 22).
Dämmung Hauswände + Dach
Sommerlicher Wärmeschutz

Anlagentechnik

Einzelmaßnahme Zuschuss Max. Fördersatz pro Jahr Max. Kosten
(Nettogrundfläche)
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung Für Investitionen ab 300 € brutto beträgt die Grundförderung 15 % der förderfähigen Ausgaben. Maximal 500 €/m² förderfähige Ausgaben für energetische Maßnahmen bezogen auf die Nettogrundfläche (thermisch konditioniert nach GEG § 3 Abs. 1 Nr. 22).
Einbau Gebäudeautomation mind. Klasse B (DIN V 18599-11) durch Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme

Heizungsoptimierung (Heizungsanlage max. 20 Jahre)

Einzelmaßnahmen-Zuschuss zur Heizungsoptimierung:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und Heizkurvenoptimierung
  • Austausch und Anpassung von Heizungspumpen (Vorlauftemperatur, Leistung)
  • Senkung der Rücklauftemperatur in Gebäudenetzen
  • Rohrleitungsdämmung
  • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Einbau von Systemen für temperaturbasierten hydraulischen Abgleich

Maßnahmen zur Reduzierung von Staubemissionen bei Biomasse-Heizungen (≥ 4 kW, außer Einzelöfen):

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Dazugehörige Staubemissionsmessungen (vorher/nachher)

Max. Fördersatz pro Jahr:

  • Für Investitionen ab 300 € brutto gibt es 15 % Grundförderung.
  • Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 % gefördert.
Max. Kosten
(Nettogrundfläche):

  • Förderung der Anlageneffizienz ist begrenzt auf 1.000 m² beheizte Fläche (Nichtwohngebäude).
  • Energetische Maßnahmen max. 500 €/m² Nettogrundfläche (thermisch konditioniert nach GEG § 3 Abs. 1 Nr. 22).

Heizungstechnik

Einzelmaßnahme Zuschuss für Heizungstechnik:

Errichtung, Umbau, Erweiterung oder Anschluss an ein Gebäudenetz, sofern die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme (gemäß BEG EM TMA) stammt.

Max. Fördersatz pro Jahr:

Für Investitionen ab 300 € brutto gibt es 35 % Grundförderung.

Max. Kosten (Nettogrundfläche):

Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche (NGF):
30.000 Euro.

Gebäude über 150 m² NGF:
Gestaffelt nach Flächenanteilen:

  • Flächenanteil über 150 bis 400 m²: 200 Euro/m²
  • Flächenanteil über 400 bis 1.000 m²: zusätzlich 120 Euro/m²
  • Flächenanteil über 1.000 m²: zusätzlich 80 Euro/m²


Bei Teilbeheizung:

Die Obergrenze wird anteilig zur beheizten Fläche berechnet.

Fachplanung

Einzelmaßnahme Zuschuss Max. Fördersatz pro Jahr Max. Kosten
(Nettogrundfläche)
Erstellung und Bearbeitung des BAFA-Antrags, Angebotsprüfungen sowie Vor-Ort-Termin. 50 % der förderfähigen Ausgaben werden gefördert. Die förderfähigen Ausgaben sind auf maximal 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche begrenzt und dürfen insgesamt 20.000 Euro nicht übersteigen.
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