Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab dem 1. Januar 2024:

Neubau: (Bauantrag ab dem 01.01.2024) Bestand: Im Neubaugebiet: Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien! Außerhalb eines Neubaugebietes: Heizung mit mindestens 65% Erneuerbare Energien frühstens ab 2026! Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren: Kein Heizungstausch vorgeschrieben! Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich: Es gelten pragmatische Übergangslösungen. Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und

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